Rechtsaufsichtsbeschwerde

Wolfgang Almus

15712 Königs Wusterhausen




Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen vom 27.06.22 unter TOP 9.2 „Errichtung einer musikbetonten Kindertagesstätte in Zernsdorf“ wegen Nichtbeteiligung des Ortsbeirates


Sehr geehrte Frau Starke,


am 27.06.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen unter TOP 9.2 ohne Aussprache beschlossen, dass die Stadt mit der gUG „Verspielt-Musikschule und Musikkindergarten“ nach Erteilung der Betriebserlaubnis einen Finanzierungs- und Betreibervertrag abschließen soll. Dafür sind ab 2023ff lt. Beschlussvorlage 400.000 € jährlich im Haushalt vorzusehen. 

Dieser Beschluss verstößt wieder einmal gegen die Hauptsatzung der Stadt Königs Wusterhausen. Der Ortsbeirat Zernsdorf wurde erneut sowohl hinsichtlich der Beratung dieses Sachverhaltes in den Ausschüssen als auch bei der Entscheidungsfindung schlicht ignoriert. Daher erfolgt diese Rechtsaufsichtsbeschwerde mit der Zielsetzung, dass der o. g. SVV-Beschluss aufgehoben und erneut unter Beachtung der Hauptsatzung und unter Beantwortung der unten gestellten Fragen 1 bis 4 beraten und entschieden wird.


Angemerkt sei: Diese Rechtsaufsichtsbeschwerde richtet sich ausdrücklich nicht gegen den Träger gUG „Verspielt-Musikschule und Musikkindergarten“, sondern dagegen, dass die Stadtverordnetenversammlung wieder einmal selbstherrlich die Beteiligungsrechte des Ortsbeirats Zernsdorf ignoriert hat. Ohnehin sind Ortsbeiratsrechte als „Ersatz“ für Bürgerrechte ehemals selbstständiger Kommunen wenig effektiv, also, demokratisch betrachtet, „weder richtig Fisch noch richtig Fleisch“. Umso wichtiger ist deshalb ihre Beachtung.


Dass die Ortsvorsteherin Schwitalla gegen die Ignorierung der in der Hauptsatzung kodifizierten Rechte des Zernsdorfer Ortsbeirates wieder einmal nichts unternommen hat, obwohl ihr der Sachverhalt spätestens seit der öffentlichen Einladung zur Sitzung des „Sozialausschusses“ Ende Mai 2022 bekannt gewesen sein muss, erstaunt nicht. Der Ortsvorsteherin Schwitalla entgeht leider Vieles. Sie weiß auch Vieles nicht. Das ändert jedoch nichts am Sachverhalt, dass die Stadtverordnetenversammlung zum wiederholten Male rechtswidrig und hinsichtlich ihrer Sorgfaltspflicht grob fahrlässig einen Beschluss gefasst hat. 


Diese erneute Missachtung der Rechte des Zernsdorfer Ortsbeirates gerade im Zusammenhang wieder mit einer Kita in Zernsdorf ist äußerst bedenklich:

Ich erinnere an den unsäglichen Zernsdorfer AWO-Kita-Vorgang im Herbst 2017. Seinerzeit wollte der Ex-Bürgermeister Dr. Franzke/SPD –ohne jegliche Wirtschaftlichkeitsdaten- unter unverantwortlicher Mitwirkung der damaligen SPD-/“Wir für KW“-Mehrheit im Stadtparlament der SPD-AWO erneut ein Millionengeschäft zu Lasten des Steuerzahlers zuschanzen (wie bei der AWO-Kita „Am Kirchplatz“/Kernstadt). Der Zernsdorfer Ortsbeirat war auch damals vom Stadtparlament selbstherrlich ignoriert worden. Aufgrund meiner dagegen gerichteten Rechtsaufsichtsbeschwerde wurde seinerzeit von Ihnen dieser verantwortungslose und rechtswidrige Beschluss zu Lasten des Steuerzahlers aufgehoben. 

Heute haben wir in Zernsdorf glücklicherweise eine städtische Kita. Sie steht allerdings auf dem denkbar ungeeignetsten und viel zu kleinen Grundstück am Parkplatz zum Zernsdorfer „Einkaufszentrum“. Auch das erstaunt nicht: Schließlich wurde der Bebauungsplan für „Grauen am See II“, vermarktet als „Wohnen am See II“, ebenfalls rechtswidrig unter Ignorierung des Zernsdorfer Ortsbeirates vom damaligen Stadtparlament unter dem Vorsitz des Kungel-Stadtrates Hanke/SPD beschlossen. Hinweis: Als Kungelei hat das Landgericht Cottbus zu Recht das Verhalten der Verschwörer-Clique-Stadträte Schröter/SPD, Hanke/SPD, Marx, Lummitzsch, Wippold/Die Linke, Reimann/“Wir für SPD“, Dreher/CDU, Dorst und Scheetz/SPD bezeichnet. Ich übernehme diesen Begriff „Kungelei“ lediglich. 

Was dabei herauskommt, wenn das Stadtparlament selbstherrlich ohne Nachdenken und gebotene Sorgfalt Entscheidungen trifft, ohne den involvierten Ortsbeirat zu beteiligen, sieht man jetzt in der (noch unfertigen) Bebauung des Zernsdorfer Baugebietes „Grauen am See I und II“, vom Erschließungsträger unsinnigerweise „Wohnen am See“ genannt. Sollte sich unsere Stadt so entwickeln wie „Grauen am See“, ist sie nicht mehr lebenswert.


Zum einen: Verantwortliche Fachbereichsleiterin in 2017 war Frau Wiezorek, diese heutige „Bündnis 21“-Bürgermeisterin. Sie hatte den Versuch zumindest unterstützt, der SPD-AWO (nunmehr in Zernsdorf) erneut ein Millionengeschäft zu Lasten des Steuerzahlers zuzuschanzen. Zum anderen: Knapp die Hälfte der Mitglieder der damaligen „alten“ SVV gehört auch heute wieder dem Stadtparlament an, insbesondere die Mitglieder der damals gegen den Bürgermeister Ennullat arbeitenden Verschwörer-Clique im Stadtparlament, also die Kungel-Stadträte Hanke, Schröter, Scheetz, Dreher und Reimann. Offensichtlich sind weder die seit 2014 (und länger) dem Stadtparlament angehörenden Stadträte noch diese „Bündnis 21“-Bürgermeisterin lernfähig: 


Mit dem o. g. Beschluss zu einem Finanzierungs- und Betreibervertrag mit der gUG „Verspielt-Musikschule und Musikkindergarten“ wird nun heute wieder der Zernsdorfer Ortsbeirat übergangen, obwohl in der Beschlussvorlage 40-22-108 explizit festgestellt wird, dass „durch die ausgewiesenen Baugebiete … der Bedarf (an Kita-Plätzen/Anmerkung des Verfassers) im Ortsteil Zernsdorf nach wie vor sehr hoch ist“. Der o. g. widerrechtlich beschlossene Finanzierungs- und Betreibervertrag zwischen der Stadt und der gUG ist daher inhaltlich ein Sachverhalt, bei dem der Zernsdorfer Ortsbeirat zwingend zu beteiligen ist. Zudem hat die SVV ohne Diskussion selbstherrlich die Vorlage 40-22-108 dieser „Bündnis 21“-Bürgermeisterin beschlossen, jedoch –wieder einmal- die gebotene Prüfungssorgfalt außer Acht gelassen. Es stellen sich nämlich folgende Fragen:


  1. Inwieweit hat und/oder nimmt die Stadt Einfluss darauf, welche Kinder aus welchen Ortsteilen in die geplante Kita aufgenommen werden? Es steht zu vermuten, dass die Nachfrage nach Kita-/Krippenplätzen in einer Einrichtung gerade wegen ihres Schwerpunktes „frühkindliche musische Förderung“ aus dem gesamten Stadtgebiet (und ggf. auch aus Nachbarkommunen) erheblich höher sein wird, als Plätze vorhanden sein werden. Erhalten Zernsdorfer Kinder Vorrang vor Kindern aus anderen Ortsteilen (auch zwecks Vermeidung unnötiger und ökologisch schädlicher Verkehrsströme)? Bezahlt die Stadt ggf. (wie bei der privaten Montessori-Schule) mit unseren Steuergeldern Kita-Plätze für Kinder aus anderen Kommunen? Dieser Sachverhalt wurde nicht geprüft.

  2. Inwieweit hat und/oder nimmt die Stadt Einfluss auf die Höhe der Kita-Gebühren der gUG? Es nützte ja nichts, wenn der Kita-Träger gUG zwar grundsätzlich z. B. Zernsdorfer Kinder mit Vorrang aufnähme, aber die Zernsdorfer Eltern dieser Kinder die ggf. sehr hohen monatlichen Kosten der Kita nicht aufbringen können.

  3. Im städtischen Haushalt sollen ab 2023ff 400.000 € für die gUG-Kita in Zernsdorf vorgesehen werden. Wie kommt die Stadt auf diesen Betrag? Wie dieser Betrag von immerhin jährlich 400.000 € ermittelt wurde, ob die Höhe des Betrages einigermaßen realistisch ist oder wieder einmal „π x Daumen“ geschätzt wurde und welche „Sicherheitsmargen“ angesichts der aktuell außerordentlich hohen Inflationsrate bei extrem gestiegenen und zukünftig mit Sicherheit weiter extrem steigenden Energie- und Baukosten einkalkuliert worden sind, wurde –ebenfalls wieder- gar nicht hinterfragt. Ich halte ein derartiges Verhalten der Stadträte und dieser „Bündnis 21“-Bürgermeisterin für grob fahrlässig. Es nutzt weder den Eltern und ihren Kindern, noch dem Ortsteil Zernsdorf, noch der Stadt irgendetwas, wenn der Kita-Träger gUG nach kurzer Zeit vor der Insolvenz steht, weil sein Finanzierungskonzept auf „wackeligen“ Beinen stand, es aber keiner „gemerkt“ hat.


Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die rund eine Million schwere, rechtswidrige Überzahlung an den damaligen Träger der Kita „Knirpsenstadt“, die entgegen den Warnhinweisen aus der eigenen Verwaltung von den Ex-Bürgermeistern Ludwig/Die Linke und Dr. Franzke/SPD zu Lasten des Steuerzahlers grob fahrlässig veranlasst worden ist. 

Es ist doch prinzipiell eine Selbstverständlichkeit, dass die Stadtverwaltung das Finanzierungskonzept eines in der Stadt noch unbekannten, privaten Kita-Trägers (wie der gUG) auf seine Tragfähigkeit hin sorgfältig prüft, ehe diese „Bündnis 21“-Bürgermeisterin der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage vorlegt. Die Beschlussvorlage 40-22-108 enthält dazu aber nichts, nachgefragt haben die Stadträte unverständlicherweise auch nicht. 


Das Stadtparlament und mit ihm diese „Bündnis 21“-Bürgermeisterin setzen damit eine nicht nachvollziehbare, objektiv unverantwortliche Verhaltensweise zum Schaden der Stadt und ihrer Bürger fort: 


  • Beim unsäglichen, ökologisch absolut unsinnigen „Kunstrasen-Beschluss“ für die Zeesener „Eintracht“ Ende 2019 wurde ebenfalls nicht geprüft, ob der (einige Zeit davor fast insolvente) kleine Fußballverein wirtschaftlich überhaupt in der Lage ist, gewünschte, aus Steuermitteln finanzierte Investitionsmaßnahmen im Umfang von 1,2 Mio. € pflegen zu können. Mit diesem absolut unsinnigen Beschluss blockierte die SVV-Mehrheit trotzdem fast ein Jahr lang in 2020 die Arbeit des Bürgermeisters Ennullat und der Stadt – zum unquantifizierbaren Schaden der Stadt und ihrer Bürger, zudem während der Corona-Krise! Nicht unerwähnt darf bleiben, dass das Verhalten der Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit mehr als dubios war.

  • Ohne Überblick hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen soll die private Montessori-Schule bei einer absolut lächerlichen, nicht einmal ansatzweise kostendeckenden Miete auch zukünftig ihren Schulbetrieb in Königs Wusterhausen weiter fortführen dürfen. Die private Montessori-Schule nutzt aber ein Schulgebäude der Stadt auf einem der Stadt gehörenden Grundstück. Nur rund die Hälfte der Schüler/-innen dieser Privatschule kommt aus dem Stadtgebiet. Zeitgleich benötigt die Stadt unbestreitbar das Schulgebäude dringendst selbst und weiß gar nicht, wie sie den Bedarf an Grundschulplätzen decken und finanzieren soll. Obwohl diese „Bündnis 21“-Bürgermeisterin mehr als ein Jahr im Amt ist und früher dafür zuständige Fachbereichsleiterin war, gibt es nach wie vor kein schlüssiges Gesamtkonzept, wie das Problem fehlender Kita-, Hort- und Grundschulplätze gelöst werden kann und welche Kosten entstehen werden. 

  • Völlig ohne Daten hebt das Stadtparlament den Beschluss zum Bau einer Kita in der Scheederstraße auf Antrag dieser „Bündnis 21“-Bürgermeisterin auf. 300 Kita-Plätze fehlen aber lt. aktueller Information des Rathauses (wenn die Zahl denn ´mal stimmt!). Es existiert kein Konzept, wie der Mangel an Kita-, Hort- und Grundschulplätzen behoben werden kann und was das kosten wird. 

  • Ohne nachvollziehbare Daten, nur auf der Grundlage unplausibler Behauptungen verlegt das Stadtparlament auf Antrag dieser „Bündnis 21“-Bürgermeisterin den Standort der seit Jahren dringendst erforderlichen, neuen Hauptfeuerwache in den Königspark.   … usw. usw. 


All das bezeichne ich als verantwortungsloses, ziel- und planloses Laubenpieper-Verhalten sowohl der „Bündnis 21“-Mehrheit im Stadtparlament als auch seiner Bürgermeisterin. In der Angelegenheit der geplanten gUG-Kita in Zernsdorf verfährt der Stadtrat nun weiterhin derartig verantwortungslos.


  1. Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW oder dem Fahrrad in die Krippe/Kita bringen, benötigen Kurzzeit-Parkplätze. Wo werden die vorgesehen? Auf der Karl-Marx-Str. vor der geplanten Kita im Gebäude der alten Zernsdorfer Schule gibt es keine Kurzzeit-Parkplätze, wie sie z. B. vor den Geschäften im „alten“ Ortsteilzentrum vorhanden sind. Soll der Unfug nun fortgesetzt werden, der beim ebenso überteuerten wie fehlgeplanten Umbau des Bahnhofsumfeldes vom Ex-Bürgermeister Dr. Franzke/SPD und der SPD-/“Wir für KW“-Mehrheit des „alten“ Stadtparlamentes begangen wurde?


Ich verkenne selbstverständlich das Problem nicht, dass im Stadtgebiet ein gravierender Mangel an Kita-Plätzen (und u. a. auch an Grundschul-/Hortplätzen) besteht. Ich verkenne nicht, dass hier prioritärer Handlungsbedarf besteht und Eile geboten ist. Das sind alles Folgen schwerer, kommunalpolitischer Fehler und Versäumnisse der „alten“ Stadtparlamente mit ihren SPD-/“Wir für KW“-Mehrheiten und der Ex-Bürgermeister Ludwig/Die Linke und Dr. Franzke/SPD. Statt verantwortungsvoll und zukunftstragend in frühkindliche und kindliche Bildung zu investieren, wurden unsere Steuergelder für überteuerte und fehlgeplante „Prestige-Objekte“ verschleudert (z. B. Rathaus-Neubau, Bahnhofsumfeld usw.). Deshalb kann die Stadt trotz Rechtsanspruches der Eltern nur unzureichend Kita-Plätze, vernünftige Grundschul- und Hortplätze anbieten. Deshalb müssen seit Jahren Kinder in teuren Schul-Containern (als superteure Zwischenlösung zu Lasten des Steuerzahlers) unterrichtet werden. Deshalb steht die Stadt heute finanziell massiv unter Druck.


Zudem: Die Beschlussvorlage 40-22-108 beziffert ein Defizit von 300 Plätzen in der Kita-Bedarfsplanung 2022 bis 2025. Ob der Bedarf nicht tatsächlich erheblich höher ist, entzieht sich jedoch der Beurteilung. Denn: Eine plausible Kitaplatz-Bedarfsberechnung unter Berücksichtigung der infolge der ausgewiesenen Baugebiete dramatisch steigenden, aber von ihr gewünschten Einwohnerzahl in Königs Wusterhausen hat diese „Bündnis 21“-Bürgermeisterin bislang nicht vorgelegt. Das gilt analog für die Bedarfsermittlung bei Grundschul- und Hortplätzen. 

Eigentlich müsste diese „Bündnis 21“-Bürgermeisterin als ehemals zuständige Fachbereichsleiterin in der Führungsebene des Rathauses über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungswerte verfügen. Sie ist ja auch jetzt mehr als ein Jahr im Amt als Bürgermeisterin. Es existiert aber trotzdem noch nicht einmal in Grundzügen ein Konzept, wie und mit welchen Kosten der Bedarf von behaupteten 300 Kita-Plätzen und fehlenden Grundschul-/Hortplätzen in vermutlich ähnlicher Höhe gedeckt werden soll. Es existieren auch keinerlei nachvollziehbare Informationen darüber, wie die Verwaltung den Bedarf an Kita-, Hort- und Grundschulplätzen ermittelt hat bzw. unter Berücksichtigung angezielter, drastisch steigender Einwohnerzahlen ermittelt. Das ist absolut unerklärlich und als Indiz für eine völlige Überforderung der Bürgermeisterin Wiezorek und der vom „Bündnis 21“ beherrschten Stadtverordnetenversammlung zu werten!


All das rechtfertigt jedoch nicht, dass die Stadtverordnetenversammlung unplausible, inhaltlich nichtssagende „Schnellschuss“-Beschlussvorlagen dieser „Bündnis 21“-Bürgermeisterin selbstherrlich und unter Missachtung der Hauptsatzung und ohne zwingend gebotene Sachverhaltsklärung beschließt. Das sind doch schließlich unsere zukünftigen Steuergelder, über die das Stadtparlament verfügt.


Wohlgemerkt: Ich begrüße die Einrichtung einer Kita mit musischem Förderschwerpunkt ausdrücklich. Das ist ein überaus positiver Ansatz für frühkindliche Bildung. Trotzdem müssen zum einen die kommunalrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Zum anderen muss das wirtschaftliche Konzept des Trägers auf Trag- und Zukunftsfähigkeit hin sorgfältig geprüft werden. Beides ist ganz offensichtlich nicht geschehen. Daher muss von Ihnen als Kommunalaufsicht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Finanzierungs- und Betreibervertrag zwischen der Stadt und der gUG (Beschlussvorlage 40-22-108) aufgehoben werden. 


Ungeachtet Ihrer bestehenden Beziehungen zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung muss die Kommunalaufsicht ihre rechtsaufsichtlichen Aufgaben und Pflichten unparteiisch wahrnehmen. Das Handeln der Kommunalaufsicht muss bei jeder Maßnahme gegenüber einer Kommune und ihren Organen grundsätzlich jeden Anschein einer Parteilichkeit vermeiden. Das war leider häufig in den letzten Jahren in Königs Wusterhausen aus meiner Sicht nicht der Fall. Vielmehr ist –und nicht nur bei mir- der Verdacht aufgekommen, dass die Kommunalaufsicht als „verlängerter Arm“ eines SPD-„Filzes“ agiert. Ein derartiger Verdacht hat fatale Folgen: Er untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Verwaltungsbehörden, spielt linken und rechten „Rattenfängern“ in die Hände und spaltet die Gesellschaft. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.


Diese Rechtsaufsichtsbeschwerde trage ich Ihnen öffentlich vor. Schließlich handelt es beim o. g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wieder einmal um einen äußerst problematischen Sachverhalt, der alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt betrifft. Es geht auch beim o. g. widerrechtlich beschlossenen, zukünftigen Finanzierungs- und Betreibervertrag mit der gUG um unsere Steuergelder, über die die Stadtverordnetenversammlung leider wieder einmal wie ein Laubenpieper ziel- und planlos verfügt.


Mit freundlichen Grüßen




Wolfgang Almus


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