Anwendung des § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (hier: Zeitpunkt der regelmäßig durchzuführenden Straßenbaum-Pflegearbeiten) -offener Brief-

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wiezorek,

die im Auftrag Ihres damaligen Fachbereiches -leider wie üblich- zu Beginn der Brut- und Nistsaison durchgeführten "normalen" Straßenbaum-Pflegearbeiten u. a. hier im Ortsteil Zernsdorf hatten zunächst am 19.05.21 zu einer Beschwerde an Sie geführt. Da uns Ihre Antwort vom 20.05.21 als absolut rechtsirrig erschien, hatten wir eine inhaltsgleiche Beschwerde an die Kommunalaufsicht und die untere Naturschutzbehörde gerichtet. Die Antwort der LDS-Naturschutzbehörde auf unsere Beschwerde fügen wir vorsorglich bei, sie dürfte aber Ihnen und Ihrem ehemaligen Fachbereich bekannt sein.

1. Leider haben Sie versäumt, uns darüber zu unterrichten, wie Ihre Stadtverwaltung nun zukünftig gedenkt, folgenden Satz des Umweltamtes umzusetzen:

"Durch das Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald wurde die Stadt Königs Wusterhausen auf die Voraussetzungen zum Eintreten der Ausnahmen nach § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz und eine entsprechende zeitliche Organisation zur Vermeidung von Eingriffen im Zeitraum des Brut-, Nist- und Lebensstättenschutzes hingewiesen."

Rein sachlich und rechtlich war eigentlich von Anfang an klar, dass die (seit Jahren!) im Auftrag Ihres ehemaligen Fachbereiches zur Unzeit durchgeführten Straßenbaum-"Pflegearbeiten" im Stadtgebiet unzulässig waren. Dieser Einsicht hatten Sie sich bedauerlicherweise verschlossen und uns dadurch viel Arbeit gemacht. Dass Sie sich trotzdem nicht bei uns für Ihren (objektiv nicht nachvollziehbaren) Rechtsirrtum entschuldigen und uns auch nicht darüber informieren, wann zukünftig die Straßenbaum-Pflegearbeiten durchgeführt werden, ist uns unverständlich. Statt sich zu freuen, dass Ihnen von Bürgern sachdienliche Hinweise (wie z. B. auf widerrechtliche "Straßenbaum-Pflegemaßnahmen") gegeben werden, gehen Sie schlicht "zur Tagesordnung über" und würdigen unsere berechtigte Beschwerde einfach keiner Antwort. Wir erwarten aber eine nachvollziehbare Antwort von Ihnen.

2. Im Zuge von geplanten Straßenbau-Maßnahmen und wegen Standsicherheitsproblemen weisen viele Stadtstraßen mit einem überwiegend sehr alten Straßenbaum-Bestand leider immer mehr Lücken auf. Im Lindenweg hier bei uns z. B. wurden sukzessive bereits fünf Linden gefällt, im Zuge des Straßenbaus sollen weitere drei Bäume gefällt werden. In anderen Stadtstraßen ergibt sich dasselbe Bild. Wir erwarten immer noch eine verbindliche Zusicherung, dass Straßenbäume im Stadtgebiet dort nachgepflanzt werden, wo Fällungen -aus welchen Gründen auch immer- vorgenommen werden mussten. Ansonsten würde sich nicht nur das bislang immer noch "grüne" Stadtbild äußerst ungünstig verändern, auch das Mikroklima in den Stadtstraßen würde sich dramatisch verschlechtern. Straßenbäume erfüllen bekanntlich eine wichtige ökologische Funktion.

3. Unter ökologischem Gesichtspunkt müssen auch dringend geplante Straßenbau-Maßnahmen z. B. im Lindenweg-Teilstückchen zwischen Mittelstraße und "Zum langen Berg" und weiteren Straßen-Teilstückchen im Stadtgebiet (bzw. zukünftig geplante Straßenbau-Maßnahmen)  überdacht und revidiert werden. Die SVV hat plausible Bürgereinwendungen z. B. im Lindenweg mit ihrem Beschluss schlicht ignoriert: Die geplante Straßenneigung im Lindenweg entgegen der Geländeneigung zur Baumseite hin und die geplante Breite der Straße von 4,20 m (bei täglich durchschnittlich nur rund 40 bis 50 Fahrzeugen!) gefährden durch die vorgesehenen Sickermulden und die nicht nachvollziehbare, absurd aufwändige und teure Rigolen-Anlage die Standfestigkeit der noch vorhandenen schönen, alten Linden. Der Erhalt des überwiegend sehr alten Straßenbaumbestandes in den Stadtstraßen sollte aus ökologischen Gründen aber immer vorrangiges Ziel sein, dem sich Straßenbau-Planungen zu unterwerfen haben.

4. Abschließend sei erwähnt, dass infolge der Rotzsch-"Baumpflegearbeiten" im Mai 2021 wenigstens drei Linden im Bereich vor dem Bahnübergang in der Feldstraße den Eindruck erwecken, dass sie infolge der Kappung dicker Äste nunmehr sterben. Vor den "Pflegearbeiten" sahen die Bäume sehr gesund aus, Bilder hatten wir Ihnen mit unserer Beschwerde gesandt. Ihre Verwaltung sollte in Erwägung ziehen, dem Unternehmen Rotzsch zukünftig keine Aufträge mehr zu erteilen. Offensichtlich verfügt das Unternehmen nicht über ausreichend qualifizierte Mitarbeiter, die ordnungsgemäße Baumpflegearbeiten durchführen können. So, wie hier in Zernsdorf Bäume zu Tode besägt worden sind, kann das nicht ordnungsgemäß sein, vom offensichtlichen Rechtsverstoß einmal abgesehen. Keine Ahnung, ob die Art und Weise von "Baumpflegearbeiten" von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin Ihres ehemaligen Fachbereichs überhaupt überwacht wird/wurde.
Diese Mail ist als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf zu werten. Sie erhalten selbstverständlich einen unterschriebenen Ausdruck.

Mit freundlichen Grüßen
Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

Anbei ein Schreiben vom Umweltamt

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