Stellungnahme zu Fragen aus der E-Mail von Herrn Almus zum TOP 7.10 in der Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt am 03.05.2021

Die Antworten der Fachbereichsleiterin Wiezorek auf meine Fragen sind leider wieder typisch. Sie sind wenig bis gar nicht erhellend, z. T. höchst unplausibel. Meine Kommentare füge ich zur besseren Lesbarkeit im Zusammenhang unten in blauer Farbe ein.

 

 

Grundsätzlicher Kritikpunkt: Meine Fragen hatte ich Frau Wiezorek per Mail am 27.04.21 gestellt. Die Ausschussmitglieder erhielten die u. g. Antworten erst zur Sitzung am 03.05.21 als Tischvorlage, so dass sie sich bei TOP 7.10 auf der Grundlage dieser Antworten inhaltlich auf die Sitzung gar nicht vorbereiten konnten. Kurze mündliche Erläuterungen während einer Sitzung können jedoch eine sachliche Vorbereitung nicht ersetzen. Angesichts extrem hoher Kosten für die Anwohner/-innen müssen aber alle Aspekte eines Straßenbauvorhabens sorgfältig erwogen werden.

 

Stellungnahme zu Fragen aus der E-Mail von Herrn Almus zum TOP 7.10 in der Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt am 03.05.2021

 

Frage 1: Weshalb wird nur ein absurd kurzes Lindenweg-Stück zu absurd hohen Kosten ausgebaut, die Straße "Zum langen Berg" z. B. aber nicht zeitgleich? So verteuert allein schon der Bau-Fixkosten-Anteil des Teilstückchens unnötig die "Erschließungskosten". Zudem: Der Lindenweg (Gefällepiste in zwei Richtungen) mündet in die ebenfalls desolate Gefällepiste "Zum langen Berg". Die Regenwasser-Entwässerung muss und kann für beide Pisten mit einer gemeinsamen Entwässerungsanlage vernünftig und für alle Beteiligten kostengünstiger gelöst werden. Weshalb soll trotzdem nur das Lindenweg-Teilstückchen als isolierte und dadurch kostspielige Maßnahme gebaut werden? Und: Ein derartig kleines Straßenbau-Stückchen ist kaum lukrativ für erfahrene Straßenbau-Unternehmen. Auch unter diesem Gesichtspunkt müssen kleinere Straßen-Stückchen zu einem lukrativen Bauvorhaben zusammengefasst werden, Baustellen-Fixkosten verringern sich für den Einzelnen.

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Der Lindenweg ist Bestandteil einer größeren Maßnahme bestehend aus: Zum langen Berg (Feldstraße bis Platanenallee), Kreuzung Plantanenallee / Zum langen Berg / Alte Trift und Lindenweg (Zum langen Berg bis Mittelstraße). Insofern ist die Behauptung “die Straße "Zum langen Berg" z. B. aber nicht“ falsch.

 

Kommentar: Die angeblich „größere Maßnahme“, wie sie Frau Wiezorek beschreibt, wird in der Beschlussvorlage zum „Lindenweg-Teilstück“ mit keinem Wort erwähnt. Somit können sich weder Bau- noch Hauptausschuss noch Anwohner/-innen ein wirkliches „Bild“ machen, worüber entschieden werden soll und was die Beitragspflichtigen später zu bezahlen haben. Das geht so in einer parlamentarischen Demokratie aber nicht! Das ist das eine.

Frau Wiezoreks Darstellung kann auch sachlich nicht stimmen: Die Baumaßnahme „Lindenweg“ soll bereits im III. Quartal beginnen. Da es der Fachbereich IV erst im Sommer „schafft“, die o. g. Baumaßnahmen für die Straße „Zum langen Berg“ zu planen und im August in die Ausschüsse zu bringen, kann es folglich keine „gemeinsame“ Ausschreibung geben. Die in der Antwort beschriebenen Bau-Teilmaßnahmen „Zum langen Berg“ können also unmöglich auch im III. Quartal wie der „Lindenweg“ begonnen werden. Fixkosten einer Straßenbaustelle verringern sich aber nur in einer gemeinsam durchgeführten Baumaßnahme. Das ist das andere.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die mündliche Bemerkung des Herrn Hoffmann, dass das Teilstück „Zum langen Berg“ Lindenweg bis Feldstraße von der Stadt selbst geplant und gebaut werde, da sie es „alleine“ bezahlen müsse. Schlussfolgerung: Wenn die Anwohner mit 90 % der Kosten belastet werden können, dann baut die Stadt nicht selbst, sondern beauftragt ein Planungsbüro, was die Kosten um rund 15 % erhöht. Das ist nicht bürgernah, sondern für die Anwohner/-innen extrem teuer!

 

Frage 2: Die Straßenneigung "Lindenweg-Teilstückchen" soll entgegen dem natürlichen Geländegefälle gebaut werden. Daraus resultiert dann eine komplizierte und teure Rigolenentwässerungslösung. Weshalb?

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Die Querneigung wird bewusst “entgegen dem natürlichen Geländegefälle gebaut“ um sicher zu stellen, dass auch bei stärkeren Regenereignissen kein Wasser auf die unterhalb liegenden Grundstücke abfließt. Die “ teure Rigolenentwässerungslösung“ ist keine Folge dieser gegen das natürliche Gefälle gerichteten Querneigung, sondern für den notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 erforderlich.

 

Kommentar: Die Beschlussvorlage zum Lindenweg-Teilstück 90-14-107 aus 2014 (siehe Anlage), die von der Stadt genehmigt war, sah die Neigung der Straße entsprechend dem natürlichen Geländegefälle vor, und zwar mit Sickermulden auf der rechten Seite (Richtung Mittelstraße gesehen). Die genehmigte, zu asphaltierende Straßenbreite betrug seinerzeit 4 m, heute jedoch 4,20 m. Wie in der Niederlehmer Straße, die allerdings erst aufgrund unserer Beschwerde in den heutigen Zustand versetzt wurde, können Überflutungen einzelner Sickermulden dadurch verhindert werden, dass die Sichermulden kaskadenartig angelegt und mit Überläufen je in Richtung „Zum langen Berg“ und Mittelstraße versehen werden. Auf der großen renaturierten Fläche der ehemaligen Richtungsfahrbahn der Mittelstraße (heute Wiese) und in neu zu bauenden Rigolen auf dem kommunalen Flurstück am „Zum langen Berg“ kann „Überlaufwasser“ problemlos zur Versickerung gebracht werden. Das dürfte dann auch DIN 186-100 (DIN EN 752 trifft wohl eher zu!) entsprechen, die ja auch in der Beschlussvorlage 90-14-107 als DIN-Regel einzuhalten war. Die Änderungen in der Fassung 2016 sind marginal. Nur gäbe es heute eben keine offenen, gefährlichen 100 qm- bzw. 60 qm-Becken, je 1,50 m tief. Eine aufwändige und teure Rigolen-Lösung ist folglich entbehrlich.

Zudem: DIN 186-100 bzw. DIN EN 752 mit ihren potenziellen Auswirkungen auf den Straßenbau muss den Mitgliedern des Bau- und des Hauptausschusses, aber auch den zahlungspflichtigen Bürgern erklärt werden. Wir Bürgerinnen und Bürger sind doch keine Straßenbau-Fachleute! Die Ausschüsse sollen zwar entscheiden, sind aber ebenfalls keine Straßenbau-Fachleute. Wie soll unter diesen Umständen dann eine tragfähige Straßenbau-Entscheidung beraten und gefällt werden? Es ist völlig unzureichend, nur mitzuteilen, dass sich Vorschriften gegenüber früheren Zeitpunkten heute geändert haben und deshalb vermeintlich oder tatsächlich anders gebaut werden muss.

 

Frage 3: Die erst vor wenigen Jahren errichteten Straßen Drosselgrund, Finkengrund, Niederlehmer Straße (OT Zernsdorf) usw. sind ebenfalls Straßen mit einem starken und langen Gefälle und vergleichbarer Fahrbahnbreite. Die Oberflächenwasser werden ausschließlich über seitlich liegende Sickermulden und großvolumige Sickermulden versickert. Auch beim fehlgeschlagenen Ansatz vor einigen Jahren, das Lindenweg-Teilstück "privat-finanziert" bauen zu wollen, war die Regenwasser-Versickerung durch seitliche Mulden und zwei, allerdings je 1,50 m tiefe Becken, genehmigt worden. An der Straße "Zum langen Berg" könnten statt des ursprünglich genehmigten, 1,5 m tiefen 100 qm-Beckens Rigolen für beide Straßen gebaut werden. Die ehemalige zweite Richtungsfahrbahn der Mittelstraße ist renaturiert, dort könnte problemlos eine großflächige Sickermulde angelegt werden. Des ursprünglich geplanten 60 qm-Beckens bedürfte es dann nicht mehr. Beide Lösungen wären für die Grundschulkinder bei Benutzung der Schulwege "Zum langen Berg" und Mittelstraße gefahrlos. Weshalb soll im Lindenweg-Teilstückchen eine so aufwändige Regenwasser-Entwässerungsanlage gebaut werden, die (jedenfalls in Zernsdorf) bei vergleichbaren Gefällepisten nirgendwo in dieser aufwändigen und dadurch äußerst kostspieligen Art zu finden ist? Querrillen in der Straße, wie sie in der Feldstraße und in der Niederlehmer Straße gebaut sind, sind sinnvoll als Entwässerungshilfe und verhindern zudem "Raserei" auf Gefällestraßen. Weshalb wurde kein Konzept bedacht, mittels solcher Querrillen Regenwasser in seitlichen, kaskadenartig angelegten Sickermulden (ohne Gefälle!) zur Versickerung zu bringen?

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Drossel- und Finkengrund sind bezüglich der Gestaltung der Verkehrsanlagen sicherlich mit dem Lindenweg vergleichbar. Dies gilt jedoch nicht für die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes. Hier erfordern die Kennwerte für den Lindenweg aufwendigere Maßnahmen, da die Wasseraufnahmefähigkeit der entscheidenden Bodenschichten wesentlich schlechter ist.

Der Vergleich mit den geplanten Anlagen im Rahmen des privat finanzierten Straßenbaus ist nicht zielführend, da die für den Überflutungsnachweis maßgebende DIN-Norm in ihrer Fassung 2008 erstmalig einen solchen Überflutungsnachweis erwähnte, der dann in der folgenden Fassung 2016 verbindlich konkretisiert wurde. Querrillen sind auch im Lindenweg vorgesehen.

 

Kommentar: Für den „öffentlichen“ Bereich ist (meiner Meinung nach) DIN EN 752 maßgeblich. Die Änderungen zu „Alt-Vorschriften“ sind marginal.

Die Bodenverhältnisse im Lindenweg-Teilstück haben sich seit 2015 auch nicht verändert. Die Sickerbedingungen sind im gesamten Ortsteil Zernsdorf wegen Ton-, Lehm- und Mergelschichten nicht optimal. Spezielle Bodenuntersuchungen haben nach unserer Kenntnis im Lindenweg-Teilstück auch nicht stattgefunden.

Es ist daher nicht plausibel, weshalb der Vergleich mit anderen, neu gebauten Straßen (egal, ob kommunal oder privat-finanziert) „nicht zielführend“ sein soll.

 

Frage 4: Dass die vorhandenen kreuz und quer verlaufenen Telefon-Freileitungen hässlich und mangels regelmäßiger Kontrolle der Holzmasten auch gefährlich sind, ist dem Fachbereich IV seit Jahren bekannt. Viele Anwohner wollen diese Freileitungen beseitigt haben, auch das ist dem Fachbereich seit Jahren bekannt. Uns Anwohnern ist nicht bekannt: Wann hat der Fachbereich was mit der Telekom zur Beseitigung dieser Freileitungen veranlasst? Welche Kosten entstünden, wenn die Telekom sich weigert, die hässlichen und unzeitgemäßen Freileitungen zu beseitigen, die Anwohner das aber selbst bezahlen würden? Weshalb wird diese unzeitgemäße Hässlichkeit mit den kreuz und quer über die Sandpiste verlaufenen Freileitungen nicht in der Beschlussvorlage deutlich beschrieben und vollständig in die Zeichnungen eingearbeitet?

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Die Versorgung mit Telekommunikationsangeboten ist in der Bundesrepublik Deutschland im Telekommunikationsgesetz geregelt. Danach hat die Telekom eine Versorgungspflicht, der sie in ausreichendem Maße auch mit Freileitungen nachkommt. Die „Tieferlegung“ der Freileitungen würde von der Telekom nur bei Kostenübernahme durch den Veranlasser ausgeführt. Diese Leitungsänderungsmaßnahmen wären als Bestandteil der Straßenbaumaßnahme beitragspflichtiger Aufwand und zu 90 % von den Anliegern zu tragen. Insofern wird zur Vermeidung noch höherer Anliegerbeiträge auf die „Tieferlegung“ verzichtet.

 

Kommentar: Diese Antwort der Frau Wiezorek scheint gegenüber den Anwohnern zunächst einmal sehr „fürsorglich“ zu sein. Toll, sie denkt an die finanzielle Belastbarkeit der Bürger! Eine vernünftige Überlegung kann jedoch gar nicht vorgenommen werden, solange keine Kostengröße als Entscheidungsgrundlage vorliegt. Da die Telekom bei Erdleitungen weder Bäume noch hohes Strauchwerk turnusmäßig beschneiden noch regelmäßige Kontrollen der Pfahl-Standfestigkeit noch Holzmasten austauschen muss, wäre es vernünftig, die Kosten für den Austausch Freileitung/Erdkabel zu verhandeln. Dieses Problem ist seit 2014 bekannt. Was hat Frau Wiezorek wann unternommen? Mir wird eine Antwort verweigert.

 

Frage 5: Das geplante Straßenbauvorhaben weist zwei Verschwenkungen der Fahrbahn auf, was die Kosten erhöht. Weshalb?

 

Antwort der Frau Weizorek:

Durch diese Verschwenkungen wird die Baumaßnahme nicht teurer, da die Gesamtkonstruktion (Breite, Dicke, Randeinfassung) des Fahrbahnaufbaus nicht verändert wird. Die Verschwenkungen sind zur Anpassung in den Einmündungsbereichen am Beginn und Ende der Baustrecke erforderlich.

 

Kommentar: Wegen der Verschwenkung muss eine weitere gesunde, schöne Linde (letzter Baum in Richtung Mittelstraße) gefällt werden. Gibt es keine andere Schwenkmöglichkeit?

Um das Fällen des ebenfalls gesunden, schönen Ahorns vor der Nr. 24 a zu vermeiden, wäre eine Verschwenkung oder Einengung in Betracht zu ziehen. Das wurde aber nicht erläutert, ggf. auch gar nicht geprüft.

Es ist nicht plausibel, dass eine Verschwenkung die Baumaßnahme nicht verteuert. Sowohl die Betonborde als auch die Pflastersteine müssen bei Verschwenkungen im Winkel beschnitten werden. Das kostet Zeit und verursacht nach allgemeiner Lebenserfahrung Kosten. Wird das nicht fachmännisch erledigt, entsteht im Lindenweg derselbe Murks wie in der Mittelstraße bei den alten Kantsteinen.

 

Frage 6: Das Lindenweg-Teilstück hat einen schönen, alten Straßenbaumbestand. Fünf Linden wurden im Auftrag der Stadt in den vergangenen Jahren gefällt. Die Beschlussvorlage enthält jedoch keine Verpflichtung für die Stadt zu Ersatzpflanzungen für diese fünf Linden. Weshalb nicht? Die Information aus dem Fachbereich IV, die Stadt würde im Rahmen eines "Ersatzpflanzprogramms" dann auch Linden nachpflanzen, ist viel zu vage, als dass sie eine Rechtsverpflichtung darstellen könnte.

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Ein Bauprogramm ist als juristische Grundlage zur Bescheidung zwingend erforderlich. Nur Inhalte eines Bauprogamms sind beitragsfähiger Aufwand und können an die Anlieger umgelegt werden. Umfang sowie Art und Weise eines Straßenausbaus an sich bedürfen keines Bauprogramms. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht unbedingt alles, was hergestellt wird Bestandteil eines Bauprogramms sein muss. Die Forderung nach Ersatzpflanzungen ergibt sich aus der Stellungnahme des Landkreises, deren naturschutzfachlicher Anteil bindend ist. Insofern ist hier eine Rechtsverpflichtung gegeben.

 

Kommentar: Es mag eine solche Rechtsverpflichtung geben. Offensichtlich ist sie aber nicht dahingehend bindend, dass genau in diesen Straßen, in denen Bäume unabdingbar gefällt werden müssen, auch neue Bäume gepflanzt werden. Wenn das Fällen von Bäumen infolge Straßenbau-Maßnahmen und späterer Ersatzpflanzungen zu den beitragspflichtigen Kosten gehören (Also 90 % entfallen auf die Anwohner!), sind die Kosten dafür jedoch Teil des Bauprogramms. Ist die Stadt zahlungspflichtig, sind die Maßnahmen nicht im Bauprogramm enthalten. Sie kann folglich entsprechend der o. g. Rechtsverpflichtung prinzipiell „irgendwo“ Ersatzpflanzungen vornehmen. Es gilt jedoch, den Straßenbaumbestand dort zu erhalten, also nach Fällungen nachzupflanzen, wo ein solcher ist. Deshalb sollte beim Beschluss eines Straßen-Bauprogramms auch die Verpflichtung der Stadt zu Nachpflanzungen genau in dieser Straße mit beschlossen werden. Die Rechtswirkungen des Bauprogrammbeschlusses für die zahlungspflichtigen Anlieger/-innen werden dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Frage 7: Die Straßenbreite von Anliegerstraßen könnte wesentlich verringert werden, wenn parallel verlaufene Anliegerstraßen jeweils nur in einer Richtung zu befahren wären (Einbahnstraßen-System). Eine derartige Einbahnstraßen-Lösung bietet sich beim Lindenweg-Teilstückchen geradezu an. Die Straßenbaukosten würden sich erheblich verringern. Weshalb wird eine solche Lösung nicht in Betracht gezogen?

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Bezüglich der Straßenbreite gibt es eine untere Grenze von 3,80 m, um zumindest den Begegnungsfall PKW / Radfahrer abdecken zu können, denn auch bei einer Einbahnstraße wäre es geboten die Gegenrichtung für Radfahrer frei zu geben. Darüber hinaus verursachen Einbahnstraßen zusätzlich gefahrene Strecken, da Umwege durch die parallel führenden gegenläufig zu befahrenden Einbahnstraßen gefahren werden müssten. Die für den Lindenweg gewählte Breite von 4,20 m ist unwesentlich breiter, gewährleistet aber den Begegnungsfall PKW / PKW.

 

Kommentar: Die Antwort ist im Hinblick auf eine Einbahnstraßen-Regelung plausibel. Sie klärt aber nicht darüber auf, weshalb überhaupt die minimale Breite von 3,80 m überschritten werden muss. Eine geringere Versiegelung infolge einer Breite von 3,80 m entschärft das Oberflächenwasser-Versickerungsproblem. Die Geschwindigkeit ist auf 30 kmh begrenzt, es gibt im Regelfall nur PKW-Anliegerverkehr (bis auf Post, Müllabfuhr etc.). Es spricht also sachlich nichts gegen eine minimale Breite, denn der Begegnungsfall PKW/PKW bei geringem Verkehrsaufkommen ist unproblematisch. Geringere Breite heißt geringere Kosten und geringere Risiken für die Straßenbäume infolge von Ausschachtungsarbeiten.

 

Frage 8: Während der Straßenbau-Maßnahme können die Anwohner ihre Grundstücke nicht mit dem Pkw erreichen. Die Mittelstraße ist eine Spielstraße mit nur vereinzelten Parkplätzen. Wo sollen die Anwohner während der Bauphase ihre Fahrzeuge abstellen (geschätzt 40 bis 50 Fahrzeuge)?

 

Antwort der Frau Wiezorek:

Baumaßnahmen in Anliegerstraßen werden immer in überschaubaren Abschnitten durchgeführt, so dass nicht alle Anwohner zeitgleich Parkplätze für ihre Fahrzeuge in der Nachbarschaft suchen müssen. In der Folge werden Abstellmöglichkeiten in den noch nicht ausgebauten bzw. schon ausgebauten Abschnitten gegeben sein.

 

Kommentar: Die Antwort ist absolut nichtssagend. Was soll das heißen, dass „nicht alle Anwohner zeitgleich Parkplätze für ihre Fahrzeuge in der Nachbarschaft suchen müssen“? Die Dauerbaustelle „Mittelstraße“ mit ihrem Gemurkse über ein Jahr und die Straßenbaustelle „Karl-Marx-Straße“ sind allen hier im Ortsteil in übelster Erinnerung. Offensichtlich will sich Frau Wiezorek auch beim „Lindenweg-Teilstück“ mit diesem Problem nicht befassen. Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass z. B. Aushub- und Planierarbeiten in einem doch recht kurzen Teilstück nur „klein-klein“-abschnittsweise durchgeführt werden. Das wäre doch unökonomisch.

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