Schlicht grotesk – In KW wird der Bock zum Gärtner gemacht

Schlicht grotesk – In KW wird der Bock zum Gärtner gemacht

9. Mai 2021
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Königs Wusterhausen. „Eine unzulässige Wahlbeeinflussung kann nicht festgestellt werden.“ – Das ist einer der häufigsten Schlüsse, zu der die Wahlleiterin der Stadt Königs Wusterhausen, Dana Zellner, in ihrer Beurteilung von 27 Wahleinsprüchen gegen den Bürgerentscheid über die Abwahl von Swen Ennullat gelangt.

Entweder waren die Einreden unzulässig oder unbegründet. Der Bürgerentscheid sei gültig, so die Wahlchefin.

Morgen fällt der Stadtrat sein Urteil über den Zellner-Rapport. Das dürfte als Groteske in die Geschichtsbücher der Stadt eingehen.

Grund: Ein Teil der Einsprüche richtet sich indirekt gegen führende Köpfe des Anti-Ennullats Corps: Laura Lazarus (CDU), Ludwig Scheetz (SPD)Michael Wippold (Die Linke)Ines Kühnel (Grüne)Christian Dorst.

STADTRÄTE werden de facto ÜBER SICH SELBST urteilen.

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Bildmontage: mwBild/Bliefert

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Dass Zellners Bericht Substanz hat, wird inzwischen in Zweifel gezogen. Beispiel: Ein Zeesener fand heraus, dass der von 25 anonymen Rathausmitarbeitern verfasste Brief, in dem Ennullat Pflichtverletzungen vorgeworfen wurden und bei Bürgern Wahlverhalten beeinflusst haben soll, offenbar gefälscht war. Und nicht von irgendwem, sondern von einem Stadtrat. In zwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus.

Einschätzung Zellner: „Letztlich kommt es für den Bürgerentscheid nicht darauf an, ob der Brief eine Fälschung darstellt und ob dies eine strafbare Handlung ist“.

Der Schulzendorfer meint: Paragraphen hin, Paragraphen her.Ein Selbsturteil von Stadträten über gegen sie gerichtete Vorwürfe, ist mit normalem Menschenverstand nicht zu erklären und schlicht grotesk.  (sr)

Kommentare

  1. Es ist wirklich grotesk, aber man sollte nicht zurück schauen sondern volle Kraft für die Neuwahlen für Sven Enullat!! Sonst vergeuden mir Kraft um das selbsternannte Bündnis 21 in die Schranken zu weisen!!!

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  2. Es wurde schlimmer, als befürchtet auf der SVV-Sitzung vom 10.05.2021:
    Mit dem Aufrufen des TOP 9.1 “Entscheidung über die Gültigkeit des Bürgerentscheides über die Abwahl von Herrn Ennullat und über die hierzu vorliegenden Einsprüche“, schlug die Vorsitzende der SVV vor, das Bürgerrecht auf Anhörung der Wahleinspruchsführer auszuhebeln und für jeden Einspruchsführer die Redezeit auf 3 Minuten zu begrenzen (Begründung: man hätte nicht so viel Zeit). Mit satter Mehrheit der SVV wurde dieser Rechtsbruch beschlossen. Damit wurde den Einspruchsführern jegliche Erläuterung und substantiierte Begründung zu ihren Wahleinsprüchen verwehrt. Der Paragraph 56, Absatz 2, BbgKWahlG, schreibt vor, dass die „Beteiligten (=Wahleinspruchsführer) zu hören sind. Der Potsdamer Kommentar erläutert hierzu. dass die Wahleinspruchsführer sogar bereits vor dem Wahlausschuss ausführlich angehört werden sollen. Das ist natürlich nicht geschehen, aber der Kommentar betont damit, dass jedem Beteiligten ein ausführliches Anhörungsrecht zusteht. Außerdem hat die Wahlleiterin zu dem TOP 9.1. für die Bürger sichtbar nur ihre Beschlussvorlagen zu den Wahleinsprüchen eingestellt: alle Einsprüche wurden von ihr als unbegründet erkannt. Die zu den Beschlussvorlagen gehörenden Wahleinsprüche wurden nicht veröffentlicht. Es wurde dem Bürger hiermit unmöglich gemacht, sich ordentlich zu informieren. Dies ist besonders schlimm, weil ich in der Beschlussvorlage Nr. 12.91.04-17 z.B. von der Wahlleiterin falsch zitiert wurde. Aus dem falschen Zitat wurden falsche Schlüsse gezogen. Das ist m. E Manipulation. Hier wird das Bürgerrecht auf Information und einwandfreie Beurteilung eines Sachverhaltes von einer Amtsträgerin und einer SVV-Mehrheit ausgehebelt.
    Insgesamt passt dieses Schmierentheater vom 10.05.21 zu dem Rechtsbruch der SVV-Mehrheit vom 18.06.2020, (Suspendierung des Bürgermeisters). Es wurde aufgeführt von der sog. Gruppe 21 der Abgeordneten der SVV, unter denen mehrere Juristen sind. Dazu passen die im Abwahlkampf gegen Herrn Ennullat getätigten Unwahrheiten vieler dieser Gremienmitglieder. Sie sind allesamt ein klarer Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot, das für alle Ortsgremien gilt, somit auch für alle Mitglieder dieser Gremien (Urteil vom OVG in Nordrhein-Westfahlen, Beschluss 15 B 948/16 vom 17.10.2016). Wikipedia führt dazu aus: „gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt, wer bewusst Unwahrheiten verbreitet“ (siehe dazu §43. Abs 3 BRAO).
    Königs Wusterhausen wird von einem Parlament majorisiert, das Mehrheiten mit Demokratie verwechselt. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse, die gegen Gesetze verstoßen, sind niemals demokratisch, sondern mehrheitlich beschlossene Rechtsbrüche.

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