Landkreis will Gutachten zu Ennullats Amtsführung beauftragen
Landkreis will Gutachten zu Ennullats Amtsführung beauftragen
18:33 25.05.2021
Seit einem Jahr kämpfen die Königs Wusterhausener Stadtverordneten darum, dass das Handeln und Verhalten von Ex-Bürgermeister Ennullat rechtlich untersucht wird. Das Rathaus will das Gutachten nicht beauftragen, deshalb macht es nun wohl der Landkreis.
Königs Wusterhausen
Die Amtsführung von Königs Wusterhausens Ex-Bürgermeister Swen Ennullat (FWKW) wird wohl bald Rechtsanwälte beschäftigen. Nachdem die Stadtverordneten schon vor einem knappen Jahr ein Rechtsgutachten zum Handeln und Verhalten Ennullats gefordert und beschlossen hatten, wird nun wohl der Landkreis Dahme-Spreewald den Auftrag für dieses Gutachten auslösen – auf Kosten der Stadt und gegen den Willen des Rathauses. Das geht aus einem internen Schreiben der Kommunalaufsicht hervor, das der MAZ vorliegt.
Wie vieles in der Amtszeit des Ex-Rathauschefs ist auch dieses Rechtsgutachten höchst umstritten. Die Idee dazu stammt aus dem vorigen Frühjahr. Damals war der Streit zwischen der SVV-Mehrheit und Ennullat so weit eskaliert, dass man sich nicht einmal mehr über die Tagesordnung von Sitzungen einig wurde. Oft standen unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüber. Die Stadtverordneten hatten deshalb im Juni beschlossen, dass die renommierte Potsdamer Verwaltungsrechtskanzlei Dombert ein Gutachten anfertigen und einschätzen soll, ob die Rathausspitze in konkreten Fällen rechtskonform gehandelt hat.
Liste der zu überprüfenden Entscheidungen ist lang
25 Entscheidungen Ennullats und seiner Stellvertreter René Klaus und Andrea Schulz sollten damals überprüft werden. Darunter fiel unter anderem Ennullats Weigerung, den beschlossenen Haushalt für das Jahr 2020 beim Landkreis einzureichen. Es ging aber auch um die Streichung von Tagesordnungspunkten der SVV, Klagen gegen den Landkreis, Strafanzeigen gegen Stadtverordnete oder die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber dem früheren Vizebürgermeister Jörn Perlick (CDU). In den Monaten danach vertieften sich die Gräben weiter, etwa wegen der Kündigung der Montessori-Schule und Vorgängen rund um die Abwahl. Die Liste der zu prüfenden Themen dürfte daher jetzt deutlich länger sein.
Von dem Gutachten, das mindestens 25.000 Euro kosten wird, ist allerdings noch keine Zeile geschrieben, da Ennullats Stellvertreter den Beschluss erst beanstandeten und sich auch nach Hinweisen der Kommunalaufsicht und des Innenministeriums weigerten, den Vertrag zu unterzeichnen. Zuletzt erklärte die amtierende Rathauschefin Ria von Schrötter die Begutachtung für unnötig. „Swen Ennullat ist abgewählt, damit ist die Sache für mich erledigt“, sagte sie im April in der SVV. Im Mai bekräftigte sie gegenüber der SVV und dem Landkreis, dass sie den Auftrag nicht auslösen wird.
Ria von Schrötter weist Einflussnahme Ennullats zurück
Ennullats Gegner werten diese Weigerung als Hinweis darauf, dass der Ex-Bürgermeister weiterhin Einfluss auf die Rathausspitze ausübt. Berichte von Mitarbeitern über wiederholte Besuche Ennullats im Rathaus stützen das. Ria von Schrötter weist eine solche Einflussnahme jedoch vehement zurück. Nach seiner Abwahl sei Swen Ennullat nur zweimal in ihrem Büro gewesen, auch telefonisch gebe es keinen Kontakt. „Ich habe oft das Bedürfnis ihn anzurufen, weil ich Fragen habe. Ich tue es aber nicht. Und ich lasse mich nicht dirigieren, auch nicht von Herrn Ennullat“, sagt sie.
Für ihre Weigerung, das Gutachten zu beauftragen, gibt sie rechtliche Bedenken an. Die genauen Argumente sind nicht öffentlich, aus dem Schreiben der Aufsichtsbehörde geht aber hervor, dass die Rathausspitze unter anderem mit möglichen Interessenskonflikten und Vergabeverstößen argumentiert und ein Gutachten auch deshalb für unnötig hält, weil der Landkreis schon ein Disziplinarverfahren gegen Ennullat führt. Die Kommunalaufsicht verweist indes darauf, dass auch die Stadtverordneten ein berechtigtes Interesse daran haben, das Handeln und Verhalten des Ex-Bürgermeisters rechtlich besser einschätzen zu können – weil sich daraus gegebenenfalls Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche ergeben könnten. Die anderen rechtlichen Argumente seien gegenstandslos.
Die Aufsichtsbehörde hat dem Rathaus eine Frist bis zum 30. Mai eingeräumt. Sollte der Vertrag bis dahin nicht unterzeichnet sein, werde man einen Beauftragten einsetzen, der die Unterschrift anstelle des Rathauses leistet.
Von Oliver Fischer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen