Fehlerhafter Bescheid vom 17.05.21 zu unseren Wahleinsprüchen und weitere Beschwerden (offener Brief)



Sehr geehrte Frau Lazarus,

mit Bescheid vom 17.05.21, Eingang bei uns am 20.05.21, haben Sie uns über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen informiert, dass unsere Wahleinsprüche AZ 12.91.04-18 und AZ 12.91.04-17 als "zulässig, aber unbegründet" zurückgewiesen werden.
Unabhängig davon, dass wir die SVV-Beschlüsse vom 10.05.21, die Begrenzung der Anhörungszeit der Wahl-Einspruchsführer auf drei Minuten und die Gültigkeit des Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters betreffend, für grob rechtswidrig halten, müssen wir nun auch noch feststellen, dass Ihr o. g. Bescheid unvollständig ist. Infolge eines fehlerhaft vorgenommenen Seitenumbruchs sind ganze Sätze und/oder Satzteile aus dem (summarischen) Bescheid verschwunden, so dass er inhaltlich unverständlich wird.

Es ist ohnehin eine Zumutung, den Wahleinspruchsführern einen summarischen Bescheid im Umfang von 32 Seiten zuzusenden, aus dem sie sich dann den jeweils sie betreffenden Textabschnitt heraussuchen sollen. Der fehlerhafte Seitenumbruch erschwert nun noch zusätzlich das inhaltliche Verständnis, weil der Bescheidempfänger gezwungen wird, fehlende Sätze und/oder Satzteile irgendwie sinngemäß nach eigenen Vermutungen zu ergänzen. Wir halten das für eine nicht hinnehmbare Schlamperei und fordern Sie auf, uns einen ordnungsgemäßen, vollständigen Bescheid zu senden. Lesen Sie vorher nicht, was Sie unterschreiben?

Wir können auch Ihren o. g. Bescheid nicht mehr mit der Beschlussvorlage "Zusammenfassende Stellungnahme der Wahlleiterin" abgleichen. Aus dem SessionNet sind sowohl die Wahleinsprüche als auch die "zusammenfassende" Stellungnahme der Wahlleiterin verschwunden (SVV-Sitzung vom 10.05.21). Einer interessierten Bürgerschaft ist es folglich nicht mehr möglich, den SVV-Beschluss über die Gültigkeit des Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters unter Berücksichtigung der Wahleinsprüche und der Stellungnahme der Wahlleiterin inhaltlich in irgendeiner Weise nachzuvollziehen. Auch die Audio-Aufzeichnung der SVV-Sitzung vom 10.05.21 gibt keinen Aufschluss. Darauf hat die Bürgerschaft jedoch einen Anspruch. Gerade das kommunalpolitische Agieren des Stadtparlamentes muss grundsätzlich immer transparent sein. Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich Sorge dafür zu tragen, dass sowohl die Inhalte der Wahleinsprüche als auch die "summarische" Stellungnahme der Wahlleiterin wieder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das ist auch im Hinblick auf die Neuwahl des Bürgermeisters unabdingbar, damit sich der Wahlbürger auf dem Hintergrund eines manipulativ vorbereiteten und durchgeführten Bürgerentscheids objektiv eine Meinung bilden kann.

Empörend und grundsätzlich abzulehnen sind diffamierende Äußerungen des SVV-Präsidiumsmitgliedes Marx, der z. B. Wahleinsprüche von Bürgern dieser Stadt öffentlich als "Bullshit" bezeichnet, aber auch das öffentliche "Statement" des SVV-Präsidiumsmitgliedes Nordhaus, "Die Qualität der Einsprüche spiegelt in hohem Maße die Verrohung der Gesellschaft wider."  Auch wenn beide Stadtverordnete offensichtlich die Auffassung vertreten, sie dürften ihre Meinung in dieser diffamierenden Art und Weise öffentlich kundtun, so beschädigen derartige öffentliche Äußerungen von Stadtverordneten -noch dazu auf diesem Niveau!- grundsätzlich und gravierend die Würde einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung. Sie zeugen von absolut fehlendem Respekt gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Statt sich sachlich mit anderen Meinungen, Vorschlägen und Kritik auseinanderzusetzen, werden Bürgerinnen und Bürger öffentlich diffamiert und diskreditiert. Das ist absolut inakzeptabel, schließlich soll die Stadtverordnetenversammlung zum Wohle der Stadt und aller ihrer Bürgerinnen und Bürger arbeiten und nicht nur derjenigen Bürger/-innen, die der Mehrheitsauffassung einer jeweiligen Stadtverordnetenversammlung kritiklos folgen. Wir bitten um Mitteilung darüber, was Sie zu unternehmen gedenken, um zukünftig derartige Verbalentgleisungen von Stadtverordneten zu verhindern.

Hochachtungsvoll
Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf



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