Beschwerde wegen Missachtung des Petitionsrechtes in der Stadt Königs Wusterhausen (offener Brief)



Sehr geehrter Herr Minister Stübgen,

wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Unterstützung.

Das Petitionsrecht von uns Bürgerinnen und Bürgern ist ein Grundrecht
gemäß Art. 17 GG. Es ist landesrechtlich, was kommunale Angelegenheiten
anbelangt, geregelt im § 16 BbgKVerf. Weder Hauptsatzung noch
Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen enthalten
bislang Regelungen zum Petitionsrecht, so dass der o. g. § 16
heranzuziehen ist.
Leider mussten und müssen wir die Erfahrung machen, dass Petitionen in
der Stadt Königs Wusterhausen weder mit dem grundsätzlich gebotenen
Respekt vor Bürgern und ihrem Petitionsrecht noch entsprechend dem § 16
BbgKVerf bearbeitet werden.

So sind zahlreiche Petitionen aus 2020 (auch nach fast einem ¾ Jahr)
durch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs
Wusterhausen, Frau Laura Lazarus, immer noch nicht beantwortet worden.
Die Stadtverwaltung hatte, um die Beantwortung der Petitionen zu
beschleunigen und die laufenden Petitionsvorgänge aus dem Jahr 2020
endlich abzuschließen, der Stadtverordnetenversammlung arbeitsaufwändige
Antwortentwürfe zur Beschlussfassung vorgelegt. Allein, das
Stadtparlament hatte alle Antwortvorschläge in seiner Sitzung vom
08.01.21 rundweg abgelehnt. Alle Petitionen aus 2020 bleiben weiterhin
unbeantwortet.

Deshalb hatten wir uns am 21.03.21 bei der Kommunalaufsicht des
Landkreises Dahme-Spreewald beschwert (Anhang 1: Beschwerde vom
21.03.21). Trotz Erinnerung vom 28.04.21 (siehe Anhang 2: Mailwechsel
mit Frau Donath/LDS-Kommunalaufsicht) bleiben die Petitionen an das
Stadtparlament weiterhin unbeantwortet.

Zudem: Petitionen werden zwar dem Hauptausschuss (=Petitionsausschuss)
unverzüglich vorgelegt, jedoch neuerdings ohne Angabe eines Grundes auf
einen „späteren Sitzungszyklus“ vertagt. So sollen Petitionen aus März
und April 2021 erst am 06.09.21, also knapp ½ Jahr später, von der
Stadtverordnetenversammlung beraten werden (siehe Anhang 3: Schreiben
der Frau Zellner vom 18.05.21).

Wir sehen das Petitionsrecht erheblich verletzt sowohl durch die immer
noch ausstehende Beantwortung aller Petitionen aus 2020 als auch durch
die neuerdings über Monate grundlos verschobene Beratung der Petitionen
in der Stadtverordnetenversammlung. Da unsere Beschwerde bei der
Kommunalaufsicht offensichtlich leider auch erfolglos bleibt, bitten wir
Sie als zuständigen Minister, darauf hinzuwirken, dass Petitionen durch
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen
grundsätzlich zeitnah zu ihrer Eingabe beraten werden, über das Petitum
zeitnah eine Entscheidung gefasst und der Petent darüber innerhalb der
vorgeschriebenen vier Wochen (Zeitraum zwischen Petitionseingabe und
SVV-Entscheidung) informiert wird.

Wir bitten um eine kurze Eingangsbestätigung für dieses Schreiben und
danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Gesine und Wolfgang Almus



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