Ein weiterer Wahleinspruch zum Bürgerentscheid zur Abwahl am 7.3.2021
Datum: 10.03.2021
An den
Wahlleiter der Stadt
Königs Wusterhausen
15711 Königs Wusterhausen
Wahleinspruch zum Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters Ennullat am 7. März 2021
Ich erhebe Einspruch gegen die Wahl (Bürgerentscheid) gem. § 55 BbgKWahlg.
Begründung:
Rechtsmängel in der Beschlussfassung
Der Beschluss 10-20-295 der Stadtverordnetenversammlung (nachfolgend SVV) ist am 08.01.2021 unter TOP 4.1 nicht ordnungsgemäß abgestimmt worden. Zur Einleitung eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen war zwingend das bejahende Votum von 25 Stadtverordneten notwendig. Diese Zahl von 25 konnte jedoch von Anfang an nicht erreicht werden.
Der SVV-Vorsitzenden Laura Lazarus war nämlich zuvor per rechtsmittelfähigen Bescheid der Stadt Königs Wusterhausen ein Mitwirkungsverbot ausgesprochen worden. Dieses Verbot wurde in der Sitzung bei der Abstimmung jedoch schlicht ignoriert. Soweit mir bekannt ist, hatte Frau Lazarus aber weder Einspruch gegen diesen Bescheid erhoben, noch ist sie gerichtlich gegen diesen Bescheid vorgegangen. Sie hätte folglich nicht abstimmen dürfen.
Weiterhin wollten die Stadtverordneten Wollein und Stiller vor der Abstimmung über die Beschlussvorlage 10-20-295 die Frage der Befangenheit von Frau Lazarus und weiterer Personen geklärt haben. Die Vorsitzende ging über diese Fragen rechtswidrig hinweg mit der Bemerkung: „Das tut hier nichts zur Sache.“ Es steht jedoch nicht im Belieben der SVV-Vorsitzenden, frei nach Gutsherrenart entscheiden zu können, ob ein Begehren zweier Stadtverordneter aus zwei unterschiedlichen SVV-Fraktionen „etwas zur Sache tut“ oder eben nicht.
Fazit
Damit hatte bereits die Beschlussfassung zur Abwahl am 08.01.2021 zwei erhebliche Rechtsmängel, die zu seiner Unwirksamkeit führen.
Umfassende Meinungsmanipulation der Wähler/-innen bis zum Bürgerentscheid
Gegen Ende dieser SVV-Sitzung vom 08.01.2021 äußerte die Vorsitzende Lazarus, dass sie wegen vermeintlicher Schädigung ihres „Rufes“ infolge des o. g. Bescheides den Bürgermeister angezeigt habe.
Mit dieser ohne Zusammenhang mit dem Sitzungsverlauf vorgetragenen, lediglich mit Allgemeinplätzen begründeten, also de facto unbegründeten „Erklärung“ verfolgte die SVV-Vorsitzende Lazarus ausschließlich das Ziel, das Ansehen des Bürgermeisters Ennullat öffentlich zu beschädigen. Denn ihre zusammenhanglose Äußerung in der SVV-Sitzung konnte weder eine „Beschädigung ihrer Reputation“ falsifizieren noch verifizieren. Ihre Anzeige war auch nicht Beratungsgegenstand der SVV-Sitzung, die Begründung zu ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Strafanzeige gegen den Bürgermeister Ennullat lag der SVV auch gar nicht vor. Die Stadtverordneten konnten sich folglich überhaupt kein Bild vom Sachverhalt machen.
Diese für den Bürgermeister reputationsschädigende, unbegründete „Erklärung“ der SVV-Vorsitzenden Lazarus gliedert sich nahtlos ein in eine ganze Reihe manipulativer und diffamierender Äußerungen zahlreicher Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, also eines Organs der Stadt. Alle derartigen öffentlich verbreiteten Äußerungen von SVV-Mitgliedern gegen den Bürgermeister waren ganz klar darauf ausgerichtet, den Wählerwillen zu manipulieren. Diese Manipulation vollzog sich seit Spätherbst 2020 –von der Intensität her bis zum Bürgerentscheid extrem zunehmend- kontinuierlich bis zum Tag des Bürgerentscheids mit unzähligen Flyern, Zeitungsartikeln, Interviews, Radiospots, Film- und Fernsehbeiträgen und in Beiträgen in sog. Sozialen Netzwerken, in denen SVV-Mandatsträger mit manipulativen Aussagen, Unterstellungen, nachweislichen Lügen den Wählerwillen zur Abwahl des Bürgermeisters nach ihrem Willen beeinflussten.
Zahlreiche Mandatsträger und Ortsbeiräte haben unter Missbrauch ihrer Mandatsträger-Eigenschaft öffentlich und manipulativ die politische Willensbildung der Wählerinnen und Wähler beeinflusst. Auch dabei wurden Falschaussagen und Unterstellungen als Grundlage dafür benutzt, das Handeln des Bürgermeisters zu diskreditieren und die Person des Bürgermeisters zu diffamieren. Die Herrschaften waren sich selbst dafür nicht zu fein, vermeintliche, anonyme „Schmähbriefe“ gegen den Bürgermeister öffentlich zu verbreiten.
Eines der extremen Beispiele für eine illegale, unter demokratischem Gesichtspunkt geradezu abstruse Verleumdungskampagne war die Lüge, der Bürgermeister hätte einen Pakt mit der AfD geschlossen. Diese Lüge wurde mit zahlreichen Plakaten und Flyern verbreitet.
Angesichts der aktuellen Diskussion infolge der gerichtsstreitigen Auseinandersetzung, ob die AfD wegen rechtsextremer und verfassungswidriger Bestrebungen vom Verfassungsschutz vom „Prüffall“ zum „Verdachtsfall“ hochgestuft werden darf, ist die Verbreitung einer solchen Lüge in besonderer Weise hinterhältig: Denn eine Wählerin/ein Wähler, die/der zwar mit der Arbeit des Bürgermeisters sehr zufrieden ist, aber keinen „rechten“ Bürgermeister in unserer Stadt dulden würde, wird dadurch unweigerlich bewogen, für die Abwahl des Bürgermeisters zu stimmen. Wenn eine solche Lüge von Stadtverordneten und den Parteien SPD, CDU, Linke, Bündnis90/Grüne verbreitet wird, wird ein Wahrheitsgehalt suggeriert, der eben objektiv nicht vorhanden ist. Es gab und gibt keinen Pakt zwischen rechten Kreisen und dem Bürgermeister im Sinne einer [vertraglichen] Vereinbarung, Übereinkunft, die juristisch klar definiert ist. Dazu gehören immer mindestens zwei Seiten. Der Bürgermeister hat auch niemals Wahlkampfgelder aus „rechten“ Kreisen erhalten.
Fazit
Für die Wählerin/den Wähler war es objektiv unmöglich, sich angesichts dieser überbordenden öffentlichen Propaganda mit unzähligen, manipulativen Falschaussagen eines Zusammenschlusses von Stadtverordneten und Parteien („Bündnis 21“) eine eigene Meinung zum Verhalten und Handeln des Bürgermeisters zu bilden, zumal dem Bürgermeister die Aussagegenehmigung zu dieser Propaganda auf genau dieser SVV-Sitzung (TOP 9.2) verweigert worden war. Insbesondere die „Märkische Allgemeine Zeitung“, aber auch Rundfunk, Fernsehen und andere Medien berichteten tendenziös, mit Vorverurteilungen und dem ganz klaren Ziel der Manipulation des Wählerwillens. Dem Bürgermeister wurde keine Möglichkeit zur Richtigstellung eingeräumt.
Eine derartige Schmutzkampagne gegen den Bürgermeister Ennullat, anders kann man das nicht bezeichnen, ist nicht nur äußerst unredlich, sie beschädigt die Funktionalität eines demokratischen Systems. Ich hätte deshalb grundsätzlich erwartet, dass der Wahlleiter einem solchen schäbigen Treiben von Mandatsträgern unverzüglich ein Ende setzt. Da dieser demokratiefeindlichen Meinungsmanipulation nicht Einhalt geboten wurde, konnten die Wählerinnen und Wähler auch keine vernünftig überlegte Entscheidung zur Abwahl des Bürgermeisters treffen.
Warum ist der Wahlleiter nicht dagegen vorgegangen?
Allein diese durch Mandatsträger und „Bündnis 21“ durchgeführte Verleumdungs- und Schmutzkampagne gegen den Bürgermeister stellt eine so massive Wählerbeeinflussung dar, dass das Ergebnis der Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen anzufechten ist.
Ich stelle aus den genannten Gründen das Wahlergebnis insgesamt in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
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