Beschwerde über die widerrechtliche Nichtbearbeitung meiner/unserer Petitionen aus 2020 (Petition gemäß § 16 BbgKVerf)


Datum: 23.03.2021

An die Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung

der Stadt Königs Wusterhausen

Rathaus

 

15711 Königs Wusterhausen

 

 

Beschwerde über die widerrechtliche Nichtbearbeitung meiner/unserer Petitionen aus 2020 (Petition gemäß § 16 BbgKVerf)

 

Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,

 

die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg regelt unmissverständlich im § 16 das Petitionsrecht einer Bürgerin/eines Bürgers und wie mit Petitionen zu verfahren ist. Der Verfassungstext lautet: „Jeder hat das Recht, sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Gemeindevertretung oder den Bürgermeister zu wenden. Der Einreicher ist innerhalb von vier Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid.“

 

Bereits meine Petition zum kommunalen Anliegerstraßenbau vom 28.09.2019(!) wurde von der SVV-Vorsitzenden erst am 02.06.2020(!) beantwortet. Die derartig verzögerte Beantwortung der o. g. Petition verstieß nicht nur klar gegen den o. g. § 16 BbgKVerf, sondern ließ wegen der verzögerten Beantwortung auch den nötigen Respekt gegenüber einem Petenten vermissen. Ich hatte mich darüber bei der Kommunalaufsicht beschwert, die sich dafür einsetzen wollte, dass Petitionen aus der Bürgerschaft zukünftig entsprechend den Vorgaben der brandenburgischen Kommunalverfassung auch in der Stadt Königs Wusterhausen zügig und rechtskonform bearbeitet werden.

 

Ziel dieser Beschwerde: Die Stadtverordnetenversammlung möge bei der Vorsitzenden Lazarus darauf dringen, dass alle bislang unbeantworteten sowie zukünftig eingereichte Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt unverzüglich entsprechend § 16 BbgKVerf plausibel beantwortet werden. Sie möge ferner das rechtswidrige Verhalten der Vorsitzenden rügen und darauf dringen, dass sich die Vorsitzende Lazarus öffentlich für ihr rechtswidriges Verhalten gegenüber den Petenten entschuldigt und den Petenten begründet, weshalb sie den o. g. § 16 der brandenburgischen Kommunalverfassung missachtet hat.

 

Offensichtlich zeitigte auch das Bemühen der LDS-Kommunalaufsicht hinsichtlich der Bearbeitung von Petitionen durch die SVV-Vorsitzende Lazarus wenig Erfolg. Die unten aufgeführten Petitionen wurden jedenfalls von der Vorsitzenden Lazarus bislang wieder nicht rechtskonform beantwortet. Die Vorsitzende Lazarus, nach unserer Kenntnis Juristin mit Befähigung zum Richteramt, verstößt erneut und fortwährend wider besseres Wissen klar gegen geltendes Recht (Da sind wir sehr froh, dass die Vorsitzende Lazarus kein Richteramt bekleidet.).

Öffentliche, abfällige Äußerungen von Stadträten in Stadtratssitzungen im Zusammenhang mit der Beratung über unsere Petitionen, z. B. „Hier wird das Petitionsrecht missbraucht.“ oder „Die Petenten brauchen keine schriftliche Antwort, sie können sich ja den Audio-Mitschnitt der SVV-Sitzung anhören.“, lassen leider ebenfalls nicht nur die erforderliche Achtung von Stadträten gegenüber der Bürgerschaft unserer Stadt vermissen, sondern zeigen auch ein offensichtlich gestörtes Verhältnis von Stadträten geltendem Recht gegenüber deutlich. Das in der Kommunalverfassung verankerte Petitionsrecht kann nicht „missbraucht“ werden. Diese öffentlich geäußerte Unterstellung eines Stadtrats unter schweigender Billigung des Stadtparlamentes ist geradezu abwegig.

Bereits im Zusammenhang mit der unter mehr als obskuren Umständen beschlossenen, widerrechtlichen, dreimonatigen Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat im Sommer 2020 wurde offensichtlich, dass der SVV-Mehrheitsblock geltendes Recht vorsätzlich missachtet, um eigene Ziele des Machterhalts durchzusetzen, und zwar unter Ignorierung des Wohls der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

In der unsäglichen, manipulativen Schlammschlacht, die am 07.03.2021 zur Abwahl des Bürgermeisters Ennullat führte, wurden von Stadträten der SPD, CDU, Linkspartei, Bündnis90/Grünen und „Wir für KW“ sowie parteilosen Stadträten nicht nur der Mensch Ennullat vorsätzlich diffamiert, sondern auch Lügen über sein dienstliches Verhalten als Bürgermeister verbreitet, um seine Arbeit als Bürgermeister zu diskreditieren.

Auch im Falle unserer und nicht nur unserer (!) rechtswidrig unbeantworteten Petitionen missachtet nicht nur die Vorsitzende Lazarus fortgesetzt geltendes Recht wider besseres Wissen, sondern auch der SVV-Mehrheitsblock, was o. g. Stadtratsäußerungen belegen. Der SVV-Mehrheitsblock billigt offensichtlich das rechtswidrige Verhalten der SVV-Vorsitzenden Lazarus, sonst wären die von der Stadtverwaltung der SVV am 08.01.2021 vorgelegten Beschlussvorlagen zur ausstehenden Beantwortung zahlreicher Petitionen ja angenommen worden. Eine Stellungnahme des Stadtparlamentes an die Petenten wäre -wenn auch sehr verspätet- dann längst erfolgt.

 

Folgende Petitionen von uns sind unter fortwährendem Verstoß gegen den o. g. § 16 BbgKVerf unbeantwortet:

 

Petition mit dem Ziel eines SVV-Beschlusses zur sofortigen Aufhebung der Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat vom 06.08.20 (Anlage 1)

Obwohl zum Zeitpunkt der Beratung dieser Petition in der SVV das Verwaltungsgericht Cottbus bereits festgestellt hatte, dass der SVV-Mehrheitsbeschluss vom 18.06.20 ein schwerer Rechtsbruch war, hatte die SVV beschlossen, dass die Petition „unbegründet“ sei. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition mit dem Ziel eines SVV-Beschlusses zur Aufhebung aller Stadtratsbeschlüsse zu einem Schulcampus „Bullenberg“ vom 07.08.20 (Anlage 2)

Die Petition sollte begründet die Blockade beenden, durch die der dringend benötigte Grundschul-Bau im OT Senzig seit Jahren verhindert wird. Eine SVV-Mehrheit hat trotzdem beschlossen, dass diese Petition „unbegründet“ sei. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition mit dem Ziel eines SVV-Beschlusses zur Aufhebung aller Stadtratsbeschlüsse zum Kunststoff-Fußballplatz in Zeesen vom 07.08.20 (Anlage 3)

Trotz detaillierter Begründung hat eine SVV-Mehrheit beschlossen, dass diese Petition „unbegründet“ sei. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition zum konspirativen Fehlverhalten der Stadträte Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst vom 21.09.20 (Anlage 4)

Obwohl die unsägliche und unter demokratischem Gesichtspunkt absolut zu verurteilende Verschwörung der o. g. Stadträte gegen den Bürgermeister und zwei leitende Verwaltungsmitarbeiter der Stadt in der Petition präzis nachgewiesen worden war, hat eine SVV-Mehrheit beschlossen, dass diese Petition „unbegründet“ sei.. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition zur Abwahl des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.20 (Anlage 5)

Obwohl in der Petition eingehend begründet worden war, dass das SVV-Präsidium parteiisch und rechtsmissbräuchlich agiert, hat eine SVV-Mehrheit beschlossen, dass die Petition „unbegründet“ sei. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition zur Erstattung aller Herrn Ennullat entstandenen Prozesskosten zur Abwehr der widerrechtlichen Suspendierung vom 21.09.20 (Anlage 6)

Trotz ausführlicher Begründung hat eine SVV-Mehrheit auch diese Petition als „unbegründet“ abgelehnt. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Auskunftsbegehren im Sinne einer Petition (getreu dem Richterspruch im von Herrn Schröter verlorenen Landgerichtsverfahren zum Weiterverbreitungsverbot seiner konspirativen Email an die Verschwörer-Clique: „Die Menschen wollen wissen, was Politiker kungeln.“) vom 08.11.20 (Anlage 7)

Trotz detaillierter Begründung hat wiederum eine SVV-Mehrheit beschlossen, dass die Petition „unbegründet“ sei. Der SVV-Mehrheitsblock vertrat die Auffassung, die Petenten sollten sich gebührenpflichtig anhand der Verwaltungsakten der Stadt informieren. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition zur Abwahl des Stadtverordneten Dirk Marx aus dem SVV-Präsidium, verbunden mit der Aufforderung an ihn, sein Mandat im Stadtrat und im Ortsbeirat zurückzugeben, vom 08.11.20 (Anlage 8)

Herr Marx hatte sich in seiner Funktion als Stadtverordneter und Mitglied des SVV-Präsidiums beleidigend mir gegenüber schriftlich geäußert. Eine SVV-Mehrheit hat trotzdem beschlossen, dass die Petition „unbegründet“ sei. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an den Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Petition zur Aufhebung des rechtswidrigen SVV-Beschlusses vom 26./27.10.20 zu TOP 8.1 wegen Befangenheit der Stadträte Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst und zu ihrem konspirativen Fehlverhalten vom 08.11.20 (Anlage 9)

Obwohl auch diese Petition detailliert begründet worden war, hat eine SVV-Mehrheit beschlossen, dass sie „unbegründet“ sei. Die vorgeschriebene Stellungnahme der Vorsitzenden Lazarus an die Petenten erfolgte jedoch nicht.

 

Auffällig ist, dass unsere Petitionen rechtswidrig nicht nur unbeantwortet bleiben, sondern auch offenbar prinzipiell als „unbegründet“, in einem Fall von Stadtverordneten –rechtlich geradezu absurd!- sogar zunächst als „unzulässig“ eingestuft wurden. Der SVV-Mehrheitsblock lehnt es bei Petitionen, die seinen Zielsetzungen und Auffassungen zuwiderlaufen, schlichtweg ab, sich mit den vorgetragenen Begründungen in den Petitionen sachlich und nachvollziehbar auseinanderzusetzen.

 

Selbstverständlich kann einem Begehren einer einzelnen Bürgerin/eines einzelnen Bürgers oder einer Gruppe von Bürgern nicht immer oder nicht in vollem Umfang stattgegeben werden. Das ist klar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Bürgerbegehren vom Stadtparlament für die Bürgerschaft transparent beraten und die SVV-Entscheidung für alle nachvollziehbar getroffen werden muss.

 

Die SVV-Beschlüsse „unbegründet“ sowohl zu unserer Petition mit dem Ziel, die rechtswidrige Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat unverzüglich aufzuheben, als auch zu einer inhaltsgleichen online-Petition zeigen beispielhaft das äußerst fragwürdige Rechtsverständnis und den fehlenden Respekt des SVV-Mehrheitsblocks Bürgerinnen/Bürgern gegenüber besonders deutlich: Zum Zeitpunkt der SVV-Beratung über beide Petitionen hatte das Verwaltungsgericht Cottbus längst festgestellt, dass es sich beim SVV-Mehrheitsbeschluss vom 18.06.20 zur dreimonatigen Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat um einen schweren Rechtsbruch gehandelt hat. Beide Petitionen waren inhaltlich –ähnlich dem Verwaltungsgerichtsbeschluss- begründet worden. Der SVV-Mehrheitsblock ignorierte jedoch den Beschluss der Judikative, also der „Dritten Gewalt“ in unserem Gemeinwesen, und beschloss trotzdem, dass beide Petitionen „unbegründet“ seien. Auf die mehr als dubiosen, ebenfalls rechtswidrigen Umstände, unter denen die dreimonatige, widerrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat mit ausdrücklicher Billigung des SVV-Mehrheitsblocks erfolgte, sei an dieser Stelle nicht weiter eingegangen.

 

Wenn es zum Prinzip wird, Petitionen oppositioneller Bürgerinnen und Bürger ohne eingehende, transparente Beratung der Petitionsgründe rundweg immer als „unbegründet“ abzulehnen, wird das demokratisch äußerst fragwürdig und gefährlich: Eine SVV-Mehrheit gleich welcher Couleur darf in einer parlamentarischen Demokratie nicht seine Stimmenmehrheit dahingehend missbrauchen, dass sie frei nach Gutsherrenart ausschließlich nach Maßgabe eigener Ziele zum Machterhalt entscheidet, was rechtens ist und was nicht, bzw. welche Rechtsvorschriften sie beachtet und welche sie ignoriert. Genau das geschieht jedoch in unserer Stadt seit Jahren.

 

Zudem: Diese unter demokratischem Gesichtspunkt äußerst bedenkliche Verhaltensweise des SVV-Mehrheitsblocks, die geltendes Recht und Gerichtsentscheidungen ignoriert (Wir bezeichnen das als Missbrauch der Stimmenmehrheit!), korreliert mit persönlich-diffamierenden Angriffen von Mehrheitsblock-Stadträten während der SVV-Sitzungen gegen oppositionelle Stadtverordnete und gegen den Bürgermeister. Sie korreliert mit der Verbreitung Herrn Ennullat persönlich diffamierender, anonymer Hetzbriefe durch Mehrheitsblock-Stadtverordnete und mit der verleumderischen und manipulativen Schlammschlacht des SVV-Mehrheitsblocks gegen Herrn Ennullat vor dem Bürgerentscheid am 07.03.21.

 

Das alles offenbart ein offensichtlich mangelhaftes Demokratie-Verständnis der Mehrheitsblock-Stadtverordneten sowie fehlende Achtung sowohl vor dem politischen Gegner als auch vor der Bürgerschaft.

 

Die Rechtsbrüche, die Missachtung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und die grobe Missachtung von Anstandsregeln gegenüber politischen Gegnern (hier besonders gegenüber dem Bürgermeister Ennullat) durch die Stadträte der SVV-Mehrheit hatten und haben für unsere Stadt fatale Folgen:

Unsere Stadt wird in der Öffentlichkeit landesweit negativ ins Gerede gebracht.

Persönliche Diffamierungen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber dem Bürgermeister führen, wie (vorhersehbar) nun auch festzustellen ist, zu einer konfrontativen Zuspitzung von Auseinandersetzungen und verhindern zum Schaden unserer Stadt und ihrer Bürgerschaft die dringend erforderliche Lösung äußerst virulenter Probleme, die sämtlich aus dem Versagen der Ex-Bürgermeister Ludwig (Die Linke) und Dr. Franzke (SPD) und den Mehrheiten der Stadtparlamente der Vorperioden resultieren.

Kommunalpolitisch interessierte Bürgerinnen und Bürger werden geradezu abgeschreckt, sich mit kommunalpolitischen Problemen zu befassen, geschweige denn, sich um ein politisches Mandat zu bewerben.

Die demokratisch organisierte Stadtgemeinschaft unserer Stadt wird infolge der persönlich-diffamierenden Angriffe durch Stadträte der SPD, CDU, Linkspartei, Bündnis90/Grünen und „Wir für KW“ gegen den Bürgermeister, gegen oppositionelle Stadtratsmitglieder und gegen Unterstützer der Opposition in der Bevölkerung zum Schaden der Stadt gespalten.

 

Hochachtungsvoll

 

Gesine und Wolfgang Almus

Kommentare

  1. Sehr geehrte Frau und Herr Almus,
    ich wünsche Ihnen weiterhin viel persönliche Kraft für Ihren demokratischen Kampf gegen die Einheitsfront der SVV. Leider wollen wohl viele KWler nur ihre Ruhe haben. Dadurch können sich leider die undemokratischen Kräfte der SVV etablieren. Hoffentlich gibt es ein Wahldesaster für die linken Sozialisten. Eine unabhängige Kandidatin ist das nicht, wie von der Einheitsfront angekündigt wurde. Sie ist und war das Uboot im Rathaus für die SVV Kommunisten und ihrer Spießgesellen.

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