Wir erinnern uns Mail 2
Gesine & Wolfgang Almus
Datum: 09.11.20
An die Vorsitzende der
Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Königs Wusterhausen
Rathaus
15711 Königs Wusterhausen
Petition zur Aufhebung des rechtswidrigen SVV-Beschlusses vom 26./27.10.20 zu TOP 8.1 wegen Befangenheit der Stadträte Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst und zu ihrem konspirativen Fehlverhalten
Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26./27.10.20 hatten wir am 21.09.20 eine Petition eingereicht (siehe Anlage 1: Petition). Sie wurde unter TOP 8.1 dieser Sitzung beraten und mit Stimmenmehrheit als „unbegründet“ abgelehnt. Wir können zwar derzeit an SVV-Sitzungen angesichts exponentiell steigender Corona-Infektionszahlen nicht mehr teilnehmen, da wir leider zur sog. Hochrisiko-Gruppe der Corona-Gefährdeten gehören. Wir haben uns aber über den Audio-Mitschnitt dieser SVV-Sitzung informiert.
Beratung und Abstimmung der SVV unter diesem TOP 8.1 sind –ganz im Gegensatz zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses am 07.10.20- nach unserer Auffassung rechtlich zu beanstanden und unter demokratischem Gesichtspunkt geradezu abwegig. Mit dieser Einschätzung beziehen wir uns auf Feststellungen des Landgerichts im vom Stadtrat Schröter angestrengten, aber verlorenen Gerichtsverfahren, mit dem dieser Stadtrat verhindern wollte, dass seine konspirative Email vom 12.08.19 an die Mitglieder der Verschwörer-Clique Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst in Sozialen Netzwerken verbreitet wird (siehe Anlage 2: Schröter-Mail). Das Gericht äußerte (nah am Text zitiert): „Die Menschen wollen wissen, was Politiker kungeln, das gehört zur freien Meinungsbildung und zur Demokratie.“
Wir reichen Ihnen unsere Petition ein, selbst auf die Gefahr hin, dass sie wieder als nicht hinnehmbarer „Rotz“ oder „polemischer Spam“ (Originalzitat des Stadtverordneten Marx) bewertet wird.
Ziel der Petition:
Mit dieser Petition wollen wir einen SVV-Beschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt herbeiführen, mit dem das Stadtparlament das konspirative Fehlverhalten seiner Mitglieder Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst zutiefst missbilligt und sie auffordert, unverzüglich ihr Mandat zurückzugeben. Der SVV-Beschluss vom 26./27.10.20 soll aufgehoben werden.
Begründung:
Problem der Befangenheit:
Die Einführung in den Tagesordnungspunkt 8.1 (also zu unserer Petition) wurde ausgerechnet vom Stadtverordneten Dorst vorgenommen. Der Stadtverordnete Dorst ist aber Mitglied genau der Verschwörer-Clique, deren Verhalten petitionsgemäß missbilligt werden sollte.
Beweis: Empfängerkreis der Schröter-Mail vom 12.08.19 (siehe Anhang 2).
Eine Abstimmung über die objektiv gegebene Befangenheit der Stadtverordneten Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst wurde trotz entsprechender Einlassungen des Stadtverordneten Schenk von der Vorsitzenden abgelehnt. Da es aber um das konspirative Verhalten eben dieser Stadtverordneten geht, ist diese Entscheidung der SVV-Vorsitzenden nicht akzeptabel und rechtlich nach unserer Auffassung zu beanstanden.
Wir zitieren aus einer im Internet in Teilen veröffentlichten Hausarbeit des Stadtverordneten Schröter (https://www.grin.com/document/300208): „Zweck des Mitwirkungsverbots ist die Erhaltung und auch die Festigung des Vertrauens der Bürgerschaft in eine objektive, sachlich orientierte Verwaltungsführung. Dabei sind richtige und gerechte Entscheidungen das Ziel, bei denen Interessenkonflikte von vornherein ausgeschlossen sind. Maßgeblich sind im konkreten Sachverhalt immer die Umstände des Einzelfalls.“ In analoger Anwendung eines BGH-Urteils zur Befangenheit von Richtern auf die „Befangenheit“ von Stadtverordneten und unter Berücksichtigung der o. g. Schröter-Hausarbeit ist zu folgern, dass Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Stadtverordneten immer dann gerechtfertigt ist, wenn bei vernünftiger Würdigung aller Umstände der Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit eines Stadtverordneten zu zweifeln.
Verschwörungsverhalten von Stadtverordneten erfüllt weder den Zweck, das Vertrauen der Bürgerschaft in die Arbeit des Stadtparlamentes zu erhalten und zu festigen, noch kann es richtige und gerechte Entscheidungen der SVV herbeiführen (siehe Schröter-Hausarbeit), noch kann von einer Unvoreingenommenheit der Verschwörer-Clique bei einer Entscheidung über ihr eigenes konspiratives Verhalten ausgegangen werden. Die Stadtverordneten Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst sind befangen und hätten deshalb von der Teilnahme an der Sitzung zu diesem TOP ausgeschlossen werden müssen.
So sah es bei gleicher Rechtslage übrigens auch der Kreistag in seiner Beschlussvorlage (2020/101). Wir hatten dem Kreistag ebenfalls eine Petition vorgelegt, mit der das konspirative Verhalten der Kreistags- und SVV-Mitglieder Hanke und Reimann missbilligt werden sollte. Herr Hanke musste für die Behandlung dieses TOPs vorübergehend seinen Vorsitz abgeben. Als Begründung wird angeführt, dass er „Teil“, also Betroffener, unserer Petition ist (http://sd.dahme-spreewald.de/sitzungen_top.php, TOP 4.6).
Unangemessenheit der subjektiven Sachverhaltsdarstellung des Stadtverordneten Dorst zu unserer Petition:
Der Stadtverordnete Dorst verharmlost zunächst unzulässig die absolut beschämende und völlig inakzeptable Tatsache der Verschwörung gegen den Bürgermeister als „Verschwörungsgeschichte“ (von uns).
Dann erläutert er in seiner „Einführung“, dass die Verschwörer-Clique wegen vermeintlichen Amtsmissbrauchs des Bürgermeisters und Mitwirkung eines Fachbereichsleiters und des Stadtkämmerers bei diesem Amtsmissbrauch Anträge auf Einleitung von disziplinarischen Maßnahmen gegen die drei Beteiligten entworfen hatte. (Vom zugrunde liegenden Sachverhalt her geht es dabei wohl um damalige Querelen innerhalb der Wählergruppe FWKW, in deren Folge der Stadtverordnete Lummitzsch aus der Wählergruppe ausgeschlossen worden war.)
Beweis: Schröter-Mail vom 19.08.19, 1. Absatz (Anhang 2)
Weiterhin zählt Herr Dorst in dieser als „Einführung“ verkleideten, subjektiven Wertung des Petitionsinhalts zahlreiche (vermeintliche) Dienstpflichtverletzungen des Bürgermeisters im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Klage gegen den Landkreis wegen der Höhe der Kreisumlage auf, die im Antrag auf Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen den Bürgermeister wohl ebenfalls enthalten waren. Nochmals angemerkt: Es handelte sich um Anträge auf Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen den Bürgermeister und zwei leitende Fachbeamte, von der Verschwörer-Clique entworfen und über Stadtrat Schröter der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Betroffenen waren darüber nicht informiert.
Stadtrat Dorst „vergisst“ dann jedoch die Tatsache zu erwähnen, dass die Beratung des Stadtrats Schröter bei der Kommunalaufsicht zu diesen Anträgen das Ergebnis erbrachte, dass die Kommunalaufsicht keinerlei Anhaltspunkte für die Einleitung von Disziplinarverfahren gesehen hatte.
Beweis: Schröter-Mail vom 19.08.19, 2. Absatz (Anhang 2)
Die SVV hatte dann noch unter Mitwirkung der befangenen Stadträte Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst beschlossen, die o. g. beschriebene, höchst subjektive „Einführung“ des Stadtrates Dorst heranzuziehen, um unsere Petition als „unbegründet“ abweisen zu können. Das ist rechtlich völlig unhaltbar, unter demokratische Gesichtspunkt geradezu abwegig.
Tatsächlich vorhandener Verschwörungstatbestand: Ein demokratisch gewählter Bürgermeister und eine demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung müssen zum Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger eng kooperieren. Diese Kooperation schließt kommunalpolitische, konstruktiv-kritische Auseinandersetzungen selbstverständlich ein. Der vorgesehene Ort, an dem solche Auseinandersetzungen unter politischen Gegnern auszutragen sind, ist die Stadtverordnetenversammlung mit ihren Ausschüssen (unter Mitwirkung der Ortsbeiräte, sofern betroffen).
Sofern Querelen innerhalb einer Fraktion/einer Partei/einer Wählergruppe auftreten, sind sie in der betreffenden Gruppe zu regeln und haben inhaltlich nichts mit den Aufgaben einer Gemeindevertretung zu tun. Bei Verdacht auf Amtsmissbrauch durch einen gewählten Amtsträger bei solchen Querelen kann/muss „nachgehakt“ werden, und zwar selbstverständlich öffentlich im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung. Das ist so aber nicht geschehen, abgesehen davon, dass der Ausschluss des Stadtverordneten Lummitzsch aus der FWKW-Wählergruppe nicht von allgemein-kommunalpolitischem Interesse ist. Sein Gekränktheitsgefühl ist ausschließlich sein persönliches Problem.
Wenn schwere Dienstpflichtverletzungen eines gewählten Amtsträgers vermutet bzw. festgestellt werden, wie sie die Verschwörer-Clique beim Bürgermeister Ennullat festgestellt zu haben glaubte, so muss „nachgehakt“ werden, und zwar selbstverständlich wieder öffentlich im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung. Das Transparenzgebot für das Handeln von Stadtverordneten schließt selbstverständlich auch mit ein, dass einem Bürgermeister mit disziplinarischen Maßnahmen gedroht werden kann und muss, wenn unzweifelhaft offenkundige Dienstpflichtverletzungen vorliegen, die der beschuldigte Bürgermeister aber nicht bereit ist zu „heilen“. Auch das ist aber so auch nicht geschehen.
Im Falle des Bürgermeisters Ennullat gab es keine derartigen Dienstpflichtverletzungen, selbst die (leider häufig nicht neutral agierende) Kommunalaufsicht sah im August 2019 keinerlei Anhaltspunkte zur Einleitung von Disziplinarverfahren. Zitat aus der Schröter-Mail (Anhang 2): „Kurzum dürfte unser ursprüngliches Vorhaben wenig Aussicht auf Erfolg haben“.
Gleichgültig, worum es sich bei kommunalpolitischen Auseinandersetzungen handelt: Es gehört sich grundsätzlich nicht unter Demokraten, wenn einzelne Stadtverordnete hinterrücks versuchen, einen mit 71,5 % Mehrheit gewählten Bürgermeister über das Vehikel „Disziplinarische Maßnahmen“ aus dem Amt zu drängen. Genau das hat aber die Verschwörer-Clique Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst im August 2019 versucht, wie die Schröter-Mail unwiderlegbar zeigt. Der Vorgang aus August 2019 war niemals ein „ganz normaler Beratungsvorgang“, wie nunmehr verharmlosend, aber sachlich unzutreffend erklärt wird.
Genau ein solches beschämendes und absolut inakzeptables Verhalten hat der SVV-Mehrheitsblock gezeigt, als er im Juni 2020 unter rechtsstaatlich mehr als fragwürdigen Umständen die widerrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters beschlossen hat.
Eine Verschwörung ist eine geheime Zusammenarbeit mehrerer Personen (hier der Stadtverordneten Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Drerher, Scheetz und Dorst) zum Nachteil Dritter (hier des Bürgermeisters Ennullat) (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwörung). Genau dieser Sachverhalt liegt hier vor.
Abschließend haben wir noch eine Anmerkung zu dem mehr als seltsamen Redebeitrag des Stadtverordneten und Landtagsabgeordneten Scheetz (SPD) unter TOP 8.1. Nah am Text zitiert äußert dieser Stadtrat: „Unser Mandat ist frei. Wir können selbst entscheiden bis zur Kommunalwahl 2024, was wir mit diesem Mandat tun. Und auch nur der Wähler darf im Mai 2024 in seiner Abstimmung darüber urteilen, ob das, was die Stadtverordneten tun, in seinem Sinne war oder nicht, niemand sonst. Die Wählerfamilie Almus darf sich nicht anmaßen, über die Ausübung des freien Mandates zu urteilen, noch sonst irgendjemand.“
Zu dieser Äußerung des Herrn Scheetz, die nach unseren Erfahrungen leider symptomatisch für die Grundhaltung einiger Stadtverordneter des SVV-Mehrheitsblockes ist, erwidern wir:
Wer in ein kommunales Ehrenamt gewählt wurde, hat damit auch das Vertrauen seiner Wähler erhalten und steht ihnen gegenüber in einer politisch-moralischen Pflicht, wenngleich er nach freiem Mandat nicht an Aufträge der Wähler gebunden ist. Zu dieser politisch-moralischen Pflicht gehört insbesondere: für die Bürger ansprechbar zu sein und bereit zu sein, sich Bürgeranhörungen oder Bürgerfragen zu stellen, also sowohl für den Einzelnen als Ansprechpartner zu dienen als auch sich zu bestimmten kommunalen Problemen befragen zu lassen und sein Abstimmungsverhalten vor dem Bürger zu erklären und argumentativ tätig zu werden. Entsprechend dem Prinzip des „Gläsernen Rathauses“ kommt es darauf an, die Entscheidungen im Gemeinderat für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und transparent zu machen. Dazu gehört auch, dass die Sitzungen der Gemeinderatsfraktionen öffentlich abgehalten werden.
(Zitat entnommen einer sächsischen Informationsschrift zum Kommunalverfassungsrecht, in diesem Punkt identisch mit dem Brandenburgs). Besser können wir den Sachverhalt nicht beschreiben, verehrte Stadtverordnete des SVV-Mehrheitsblocks.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine und Wolfgang Almus
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