Petition zur präziseren Regelung des Mitwirkungsverbotes von Mandatsträgern

Petition gemäß § 16 BbgKVerf zur präziseren Regelung des Begriffs „Befangenheit“, also des Mitwirkungsverbots von Mandatsträgern

 

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,

 

bekanntlich regelt § 22 in Verbindung mit § 31 BbgKVerf das Mitwirkungsverbot ehrenamtlicher Gemeindevertreter: „Der ehrenamtlich Tätige darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst, einem seiner Angehörigen oder einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ In weiteren Absätzen wird dieser Sachverhalt präzisiert. Mit dieser Regelung soll ein Interessenkonflikt bei Mandatsträgern zwischen individuellen Wirtschaftsinteressen und den dem Wohl einer Gemeinde dienenden Interessen ausgeschlossen werden, so dass wirtschaftliche Interessen einzelner Mandatsträger das Abstimmungsergebnis einer Gemeindevertretung nicht negativ beeinflussen können.

Die Regelung ist jedoch inhaltlich nicht ausreichend, was „Befangenheit“ anbelangt.

 

Zielsetzung dieser Petition: Der Landtag möge die brandenburgische Kommunalverfassung dahingehend ergänzen, dass eine „Befangenheit“ von Mandatsträgern, unabhängig vom Mitwirkungsverbot aufgrund einer wirtschaftlichen Interessenlage, auch dann vorliegt, wenn sich eine Gemeindevertretung mit dem (Fehl-)Verhalten eines einzelnen Gemeindevertreters oder dem (Fehl-)Verhalten einer Gruppe von Gemeindevertretern beschäftigen muss. Der betreffende Gemeindevertreter bzw. die betreffende Gemeindevertreter-Gruppe sollen in einem solchen Fall grundsätzlich immer und automatisch einem Mitwirkungsverbot unterworfen sein.

 

Begründung:

 

Auslösender Sachverhalt: Durch einen postalischen Irrläufer wurde in Königs Wusterhausen zufällig eine Mail des Stadtverordneten Schröter an die Stadträte Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst vom 12.08.2020 öffentlich (Anlage 1: Schröter-Mail). Aus der Mail geht unwiderlegbar inhaltlich hervor, dass die genannten Stadtverordneten hinterrücks-heimtückisch drei Schreiben zur Einleitung von Disziplinarverfahren entworfen hatten, um den Bürgermeister Ennullat, den Fachbereichsleiter Klaus und den Stadtkämmerer Böhm durch die LDS-Kommunalaufsicht amtsentheben lassen zu können. Zwar war die LDS-Kommunalaufsicht diesem schäbigen Ansinnen der Verschwörer-Clique zunächst nicht gefolgt, hatte jedoch dem Stadtverordneten Schröter in einer „mehrstündigen Beratung“ (Zitat) Wege aufgezeigt, wie die Gruppe zumindest den Bürgermeister Ennullat amtsentheben lassen könne.



Das Verhalten sowohl der LDS-Kommunalaufsicht als auch der SVV-Verschwörer-Clique ist objektiv unredlich, ignoriert generell übliche und notwendig einzuhaltende Verhaltensregeln von demokratisch gewählten Mandats- und Amtsträgern und ist für ein demokratisch organisiertes Gemeinwesen unwürdig.

 

Wir hatten deshalb der Stadtverordnetenversammlung eine Petition eingereicht mit dem Ziel, dass dieses schäbige, undemokratische Verhalten dieser Stadtratsmitglieder durch die SVV gerügt und die Stadträte Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst zur Mandatsniederlegung veranlasst werden sollten (Anlage 2: unsere Petition vom 21.09.20).

Über diese Petition beriet und entschied die SVV am 26./27.10.2020. Einigermaßen entsetzt und verblüfft mussten wir jedoch feststellen, dass die Einführung in den TOP während dieser SVV-Sitzung ausgerechnet durch den Stadtverordneten Dorst, also einem Mitglied der Verschwörer-Clique, vorgenommen worden war und dass alle Mitglieder dieser Clique sowohl an der Beratung als auch an der Entscheidung über unseren Petitionsgegenstand teilgenommen hatten. Genauso wurde mit unserer unverzüglichen Beschwerde über diesen SVV-Beschluss verfahren. Wieder nahmen die konspirativen Stadträte Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst sowohl an der Beratung als auch an der Abstimmung über unsere Beschwerde teil (Anlage 3: unsere Petition vom 09.11.20).

 

Problem: Entgegen den nach unserer Kenntnis allgemein üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten z. B. im Kreistag oder im Landtag wird in unserem Stadtparlament in Königs Wusterhausen, aber ggf. auch in anderen Brandenburger Gemeindevertretungen, das Mitwirkungsverbot gemäß § 22 in Verbindung mit § 31 BbgKVerf äußerst eng ausgelegt: Eine „Befangenheit“ von Mandatsträgern wird ausschließlich nur unter dem Aspekt potenzieller „wirtschaftlicher Interessen“ des Mandatsträgers gesehen und festgestellt.

Ein für eine demokratisch gewählte Gemeindevertretung unwürdiges Verhalten eines Gemeindevertreters oder mehrerer Gemeindevertreter führt deshalb nicht automatisch zu einem Mitwirkungsverbot dieser Gremium-Mitglieder, wenn sich die Gemeindevertretung mit einem solchen unehrenhaften/unredlichen Mandatsträger-Verhalten befasst. Hier besteht eine Rechtsregelungslücke, da sich bei äußerst engem Auslegen des § 22 Mandatsträger (ohne Anstandsgefühl) trotz ihres unwürdigen Verhaltens an der Beratung und der Entscheidung über ihr eigenes (Fehl-)Verhalten beteiligen können. Wäre ansatzweise Anstandsgefühl vorhanden, würden sich betreffende Mandatsträger natürlich selbst für „befangen“ erklären. Davon kann jedoch aufgrund der Erfahrungen seit Sommer 2019 zumindest hier in Königs Wusterhausen nicht mehr ausgegangen werden.

 

Folge: Wenn eine Gruppe von Kriminellen bei einer schweren Straftat „erwischt“ würde, dann aber Ankläger und Richter aus ihrer Gruppe wählen und ihre Nicht-Schuld selbst per Gruppen-Entscheidung bestimmen könnte, würde zu Recht ein empörter Aufschrei durch die Bevölkerung gehen.

Eine hinterrücks-heimtückische Verschwörung einer Stadtrats-Clique (wie oben dargestellt) demontiert ein demokratisches System. Eine Verschwörung mit dem Ziel der Amtsenthebung von Mitarbeitern in der Spitze eines Rathauses ist –demokratisch betrachtet- ein äußerst gravierendes Fehlverhalten von Mandatsträgern, ähnlich wie das normwidrige Fehlverhalten Krimineller in unserem Rechtssystem. Ein Fehlverhalten von Mandatsträgern untergräbt jedoch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratisch gewählten, parlamentarischen Gremien. Es schädigt die Reputation dieser Gremien und derjenigen Gremienmitglieder, die sich ehrenvoll und aufopfernd für das Wohl eines Gemeinwesens einsetzen.

 

Deshalb erfolgt diese Petition, damit die vorhandene Rechtsreglung zum Mitwirkungsverbot von Mandatsträgern ergänzt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Gesine und Wolfgang Almus

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