Einspruch zur Organisation und Durchführung der Abwahl von einem Bürger

Hallo,

zu dem Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters Swen Ennullat, zur Organisation der Wahl und dem Wahlergebnis möchte ich hiermit Einspruch einlegen..
 
Punkt 1) In der  SVV- Sitzung, in der die Durchführung eines Bürgerentscheides beschlossen wurde, kam es zu zwei Entscheidungen, die das Ergebnis der Abstimmung maßgeblich beeinflußt haben: Die Abgeordnete Katharina Ennullat durfte nicht an der Abstimmung teilnehmen, während die Vorsitzende der SVV an der Abstimmung teilnehmen durfte. So biegt man sich das Ergebnis zurecht, damit das Ergebnis der Abwahl- Befürworter passt. Das ist eine merkwürdige Demokratieauffassung.

Punkt 2) Die Prozeduren zur Abwahl eines Bürgermeisters via Bürgerbescheid sind wohl nicht eindeutig geregelt. Dennoch gibt es in der Demokratie Spielregeln, die hier eindeutig nicht eingehalten wurden. Beispiel Chancengleichheit: Alle Parteien der Abwahl- Befürworter schlossen sich zusammen und orchestrierten eine Kampagne, die ein Musterbeispiel für die Manipulation von Wählern darstellt. Mit den Parteikassen im Rücken waren die Plakataktionen vom gleichen gewaltigen Umfang wie bei anderen Wahlen auch. (Der Inhalt der Plakate ist eine eigene Sache, die es zu bemängelt gibt, das war nicht nur populistisch, sondern auch unterstellend und verlogen, und damit diffamierend.) Auch Hauswurfsendungen und großangelegte Zeitungsinserate prasselten auf die Wähler nieder. Kann man alles machen zu einer Wahl, wo Parteien gegen Parteien gegeneinander antreten. Aber hier stürzten sich alle an der Wahlpropaganda beteiligten auf eine einzelne Person, den Bürgermeister. Ungleicher kann so eine Auseinandersetzung nicht stattfinden. Um die Chancengleichheit zu wahren hätte eine Plakatierung zur Bürgermeister- Abwahl nicht stattfinden dürfen. Um eine ungewollte Person in der Politik loszuwerden, darf man die Grundsätze der Demokratie nicht mit Füssen treten. Wie wichtig der Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen ist, das sich gerade dieser Tage gezeigt, wo per Gericht unser Verfassungsschutz gezwungen wurde, den Verdachts- und Beobachtungsstatus der AFD in Hinblick auf die Bundestagswahlen fallen zu lassen. Die Chancengleichheit muss gewahrt bleiben, so hieß es. Das schmeckt mir in diesem Zusammenhang auch nicht, zeigt aber wie wichtig Chancengleichheit von unseren Gerichten gesehen wird. Vor diesem Hintergrund sollten die Wahlergebnisse zur Abwahl unseres Bürgermeisters unbedingt annulliert werden.

mit freundlichen Grüßen
René Reibetanz

Kommentare

  1. Was gibt's da zu Löten ?
    Versammelt zur Abwahl waren die einstigen Blockflöten !! Schauen wir mal, was der Wahlkampf zu einem neuen Bürgermeister hervorbringen wird. Eines ist jetzt schon klar - die Lügner, Betrüger und Demagogen sitzen definitiv in der SVV !!.
    Lasst sie mal machen - im Sommer stopfen wir sie in des Löwen Rachen.
    Wer eine Lawine lostritt, der wird von ihr hinweg gefegt.

    So war es schon immer. !!
    Ich freue mich schon auf den Kampf gegen Thälmanns rote Brigaden in der SVV !!
    Und Leute - ich bin überzeugter Liberaler !! Aber diese Relikte der DDR Zeiten müssen weg !!
    Lassen wir sie nicht wieder an die Macht - DIE ROT/GRÜN/SCHWARZ/MARX (ISTEN)/SCHRÖTISTEN !!

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