Verklagt das Rathaus jetzt die SVV?


Königs Wusterhausen
Wegen Aussagegenehmigung für Ennullat: Verklagt das Rathaus jetzt die SVV?
 Will sich äußern dürfen: Königs Wusterhausens Bürgermeister Swen Ennullat (FWKW).
17:47  22.12.2020
In der Königs Wusterhausener Stadtpolitik schwelt der nächste Streit, der vor Gericht landen könnte. Das Rathaus fordert von der SVV eine „Aussagegenehmigung“ für Bürgermeister Swen Ennullat (FWKW). Sollte diese nicht erteilt werden, droht eine Klage.
Königs Wusterhausen
Swen Ennullat will sich verteidigen, und Anlässe genug gäbe es wohl: Der Königs Wusterhausener Bürgermeister sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt. Die SVV-Mehrheit hat ein Abwahlverfahren gegen ihn angekündigt. Es läuft auch ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Eigentlich vertrauliche Hintergründe dazu kursieren in der Öffentlichkeit. Er, der Bürgermeister, würde sich nun auch gerne dazu äußern, Zusammenhänge darstellen, Unterlagen vorlegen, sagt er. Aber er darf nicht. So sieht es zumindest Swen Ennullat, und so sieht man es auch in seinem Rathaus.
Per SVV-Beschluss sei ihm im Juni verboten worden, über das Verhältnis zwischen ihm und der SVV zu sprechen, sagt er. Mit dieser Begründung hat er in den vergangenen Wochen auch mehrere Presseanfragen zu Statements abgelehnt. Weil er aber trotzdem gerne seine Sicht der Dinge darstellen würde, hat sein Rathaus nun bei den Stadtverordneten eine „Aussagegenehmigung“ beantragt.
Jablonski: Fraglich, ob der Bürgermeister eine Genehmigung braucht

Diese Aussagegenehmigung war einer der Gründe, weshalb die Königs Wusterhausener Stadtverordneten noch einmal in diesem Jahr zusammenkommen mussten. Am Montag stellte die Verwaltung den Stadtverordneten eine sechsseitige Begründung zur Verfügung, in der dargelegt wurde, weshalb der Bürgermeister Anspruch auf eine solche Genehmigung hat.
Die SVV wollte dem aber so nicht folgen, zumindest nicht sofort. Zum einen gebe es den fraglichen Beschluss gar nicht, sagte Stefan Jablonski (CDU). Zum anderen sei die Begründung unschlüssig, in Teilen unsinnig. Zahlreiche rechtliche Dinge würden vermischt, die nicht vermischt werden dürften. Fraglich sei auch, ob der Bürgermeister eine solche Genehmigung überhaupt brauche.
Eine Aussagegenehmigung können Beamte beantragen, wenn sie beispielsweise vor Gericht, in Untersuchungsausschüssen oder vor der Presse über dienstliche Angelegenheiten sprechen wollen. Unklar sei, inwieweit das Ennullat in diesem Punkt überhaupt betrifft, sagte Jablonski. „Sie geben regelmäßig Pressemitteilungen heraus und haben dafür noch nie eine Aussagegenehmigung beantragt.“
Lazarus will Genehmigung nicht selbst erteilen

Das Rathaus beruft sich darauf, dass Ennullat ein Beamter ist und damit für ihn das Beamtengesetz gilt. Beamte können sich tatsächlich nicht ohne Weiteres öffentlich über behördliche Vorgänge äußern. Ennullat ist aber gleichzeitig auch Bürgermeister, was ein politisches Amt ist. Damit gelten für ihn auch Sonderregeln. Diese Vermischung hatte schon zu mehreren Konflikten geführt, unter anderem im Zusammenhang mit Ennullats Beschwerden über Stadtverordnete und mit seiner Zwangsbeurlaubung.
Im Vorfeld der Sitzung hatte sich Ennullat an die SVV-Vorsitzende Laura Lazarus gewandt und von ihr eine Aussagegenehmigung verlangt. Die winkte aber ab. Zum einen sei die SVV nicht zuständig, zum anderen sei sie nur die Vorsitzende und könne allein solche Entscheidungen überhaupt nicht treffen.
Rathaus will Klage gegen SVV prüfen

Als es im Frühjahr schon einmal einen ähnlichen Disput gab, behauptete Ennullat daraufhin in den sozialen Netzwerken, ihm werde ein Maulkorb verpasst. Diesmal könnte der Streit sogar vor Gericht gehen. Denn während die SVV das Thema zur weiteren Diskussion in den Hauptausschuss verwies, kündigte Kämmerer Axel Böhm an dass man im Fall einer Verweigerung eine Klage gegen die SVV prüfen werde. Gegebenenfalls soll die SVV so gezwungen werden, die Genehmigung zu erteilen.
Das Verzwickte dabei: Wenn die Verwaltung klagt, braucht sie normalerweise einen Beschluss der SVV.
Von Oliver Fischer

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