SPD-- Stadtrat will Maulkorb Durchpeitschen.
SPD – Stadtrat Schröter will Maulkorb – Erlass durchpeitschen
10. September 2020
Von Redaktion
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Weil ein Kritiker seiner Politik die Anlage einer Beschlussvorlage vom August 2019, die bis vor kurzem auf der Webseite der Stadt Königs Wusterhausen einsehbar war, veröffentlichte, fährt Tobias Schröter schweres Geschütz auf.
Eine Berliner Anwaltskanzlei soll in Schröters Auftrag einen Zeesener zum Schweigen bringen. Dazu beantragte sie beim Verwaltungsgericht Cottbus den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Aktenzeichen 3 O 167/20).
Konkret geht es um eine E – Mail Nachricht von Schröter an seine politischen Verbündeten, die jede Menge Sprengkraft in der gegenwärtigen Auseinandersetzungen zwischen Bürgermeister Ennullat, dem Rathaus und dem Stadtrat besitzt. Schröters Botschaft ist ein klares Indiz dafür, dass bereits 2019 Pläne für eine Ablösung des Stadtoberhaupts von Königs Wusterhausen geschmiedet wurden.
Verwaltungsgericht Cottbus (Foto: VG Cottbus)
Verwaltungsgericht Cottbus (Foto: VG Cottbus)
Die Veröffentlichung der E – Mail würden Schröters Persönlichkeitsrechte und das Urheberrecht verletzen, daher stehe ihm ein Unterlassungsanspruch zu, lautet im Kern der Vorwurf der Anwaltskanzlei.
Der SPD – Stadtrat soll juristisch gegen zwei weitere Bürger der Stadt vorgehen, die das brisante Dokument in sozialen Medien verbreiteten.
Vor kurzem hatte die Stadt Königs Wusterhausen das Schriftstück von ihrer Internetseite entfernt. Grund: „Der Urheber der Mail (Tobias Schröter – die Red.) forderte uns nunmehr nach 10 Monaten auf, diese zu löschen. Bis zur endgültigen Klärung ist die Anlage zunächst nicht für die Öffentlichkeit sichtbar.“, so Rathaussprecher Anton.
Schröter hätte nicht gewusst, dass seine E – Mail als Anhang zur Beschlussvorlage veröffentlicht wurde, heißt es. Eine Argumentation, die gleich mehrere Fragen aufwirft. Die entscheidende lautet: Warum fürchtet er die Veröffentlichung, weil sie die Wahrheit ans Tageslicht bringt?
Am 30. September wird sich das Gericht in der Lausitz mit dem Vorgang befassen. Die Stunde null im „Fall Schröter“ ist eingeläutet
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