Offener Beschwerdebrief der es auf den Punkt bringt.


Offener Beschwerdebrief

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger im Stadtrat,
der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.20 mehrheitlich eine Beschlussempfehlung zu den beiden Petitionen mit der Zielsetzung der Rückgängigmachung der widerrechtlichen Bürgermeistersuspendierung trotz gegenteiligen Gerichtsbeschlusses als "zulässig, aber unbegründet" abgegeben. Die Mehrheit des Stadtrates hielt hingegen am 09.09.20 die beiden Petitionen für unzulässig, weil sie sich angeblich auf eine Personalangelegenheit beziehen. Die Angelegenheit wurde an den Hauptausschuss zurückverwiesen. Der Hauptausschuss forderte nunmehr am 07.10.20 die Stadtverwaltung deshalb auf, hierzu erneut eine Stellungnahme vorzulegen. Eine Beschlussempfehlung wurde vertagt. Eine Stellungnahme der Stadt zur Zulässigkeit der beiden o. g. Petitionen liegt aber bereits seit langem vor, sie gefällt aber inhaltlich weder der Mehrheit im Stadtrat, noch der Mehrheit im Hauptausschuss. Ein Blick in das Kommunalverfassungsgesetz hätte sowohl Hauptausschuss als auch Stadtrat unschwer Klarheit verschaffen können, wenn die jeweiligen Mehrheiten denn bereit wären, die Rechtslage zu akzeptieren:

§ 16 BbgKVerf: "Jeder hat das Recht, sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Gemeindevertretung oder den Bürgermeister zu wenden. Der Einreicher ist innerhalb von vier Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid."

Was folgt daraus?

1. Die Petenten beider Petitionen sind Bürger/-innen unserer Stadt. Sie haben folglich das verfassungsmäßig verbriefte Recht, sich mit einer Petition in Gemeindeangelegenheiten an die Stadtverordnetenversammlung zu wenden. Weder Petitionsausschuss noch Stadtrat haben das Recht, frei nach Gutsherrenart über Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit einer Petition zu befinden. Ihnen obliegt es ausschließlich, zu beraten bzw. zu entscheiden, ob eine Petition aus ihrer Sicht begründet oder unbegründet ist.

2. Die unter obskuren Umständen vorgenommene formfehlerhafte und widerrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters Ennullat ist eine äußerst wichtige Gemeindeangelegenheit:
Die Arbeit der Stadtverwaltung wurde (noch dazu in Corona-Zeiten!) durch diese widerrechtliche Suspendierung manifest blockiert und nachhaltig beeinträchtigt.
Eine derartige drastische und zudem unrechtmäßige Maßnahme gegen den Hauptverwaltungsbeamten zerstört zudem vollens alle (Rest-)Grundlagen einer Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Bürgermeister.
Sie hat dem Steuerzahler sinnlose Prozesskosten verursacht (Verschwendung von Steuergeldern!) und wird ggf. weitere Kosten verursachen (Schließlich werden dem zu Unrecht suspendierten Bürgermeister nicht alle ihm entstandenen Anwaltskosten ersetzt!).
3. Der Bürger hat ein grundsätzliches Recht auf Information bei einer derartigen drastischen Maßnahme gegen einen demokratisch gewählten Amtsträger und daraus resultierenden gravierenden Negativfolgen für die Stadt. Der Bürgermeister wurde schließlich mit 71,5 % Mehrheit von uns Bürgern/-innen gewählt. Die Begründung, es handele sich um eine "vertrauliche" Personalangelegenheit, greift nicht:
Herr Ennullat hat ausdrücklich öffentlich sein Einverständnis erklärt, dass die ihm unterstellten, vermeintlich schweren Dienstpflichtverletzungen öffentlich erörtert werden dürfen und sollen, die ja zu seiner unrechtmäßigen Suspendierung geführt hatten.
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Behandlung beider o. g. Petitionen im Petitionsausschuss vom 24.08.20 war zudem der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Widerrechtlichkeit des Suspendierungsbeschlusses der SVV vom 18.06.20 bereits öffentlich zugänglich, so dass es sich schon deshalb nicht mehr um eine "vertrauliche" Einzelpersonalangelegenheit handeln konnte.
Das Landgericht hat im von Herrn Schröter (=Mitglied der Verschwörerclique) gegen zwei Bürger angestrengten, aber verlorenen Verfahren wegen Verbreitung seiner konspirativen Mail unmissverständlich festgestellt: "Die Menschen wollen wissen, was die Politiker kungeln." Das ist unmissverständlich und problemlos auf den Suspendierungs-Sachverhalt anwendbar.
4. Sowohl der Petitionsausschuss als auch der Stadtrat handeln (weiterhin) im Umgang mit Petitionen vorschriftswidrig: Petenten sind innerhalb von vier Wochen über die Stellungnahme zu ihrer Petition zu unterrichten, ansonsten müsste ein Zwischenbescheid ergehen. Das wurde und wird -wie leider üblich!- unterlassen.

Grundsätzlich müssen Petitionsausschuss und Stadtrat ihre Verfahrensweise im Umgang mit Petitionen ändern:

a) Petitionen sind grundsätzlich zeitnah zu beraten. Hinsichtlich ihrer Begründetheit hat zeitnah ein SVV-Beschluss gefasst zu werden, über den der Petent unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Es kann nicht angehen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung einer Petition und der Beantwortung durch die Vorsitzende der SVV fast neun Monate vergehen (Beispiel: meine Petition zum Anliegerstraßenbau). Zu beiden o. g. Petitionen liegen weder Zwischenbescheid noch abschließende SVV-Stellungnahme vor.
b) Die Begründungen eines Petenten in seiner Petition müssen sowohl im Petitionsausschuss als auch im Stadtrat en detail erörtert werden. Es kann nicht angehen, dass eine Petition (z. B. unsere vom 08.08.20 gegen den Kunststoff-Fußballplatz für die "Eintracht 1910") pauschal als unbegründet "abgeschmettert" wird, obwohl eine Vielzahl von Einzelbegründungen vorgetragen wurde. Dass uns auch zu dieser Petition bislang weder ein Zwischenbescheid noch das abschließende Schreiben der SVV-Vorsitzenden vorliegen, ist ebenfalls vorschriftswidrig. Zu beiden o. g. Petitionen liegen weder Zwischenbescheid noch abschließende SVV-Stellungnahme vor.
c) Je nach Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu einer Petition ist zur Folgesitzung des Stadtrates zwingend als Beschlussvorlage das Schreiben rechtzeitig zusammen mit der SVV-Einladung vorzulegen, mit dem der Petent über das Ergebnis seiner Petition informiert werden soll. Der Stadtrat kann diese Beschlussvorlage ja problemlos ändern, wenn er vom Votum des Petitionsausschusses abweichen möchte. Auf jeden Fall muss sich die mit der Sitzungseinladung vorzulegende Stellungnahme des Stadtrates (=Grundlage der Beratung!) mit den Einzelbegründungen des Petenten spezifisch auseinandersetzen. Bislang existiert aber überhaupt keine Beschlussvorlage zu beiden o. g. Petitionen, die man als solche bezeichnen könnte.

Die langjährige Verschwörung der Stadtratsmitglieder Schröter, Hanke, Marx, Lummitzsch, Wippold, Reimann, Dreher, Scheetz und Dorst, die ja letztendlich unter Mitwirkung der Kommunalaufsicht und des Landrates zur widerrechtlichen Suspendierung des Bürgermeisters geführt hat, ist für sich bereits unter rechtsstaatlichem Gesichtspunkt strikt zu verurteilen und entspricht den Verhältnissen in einer "Bananenrepublik".
Wie die SVV-Mehrheitsfraktionen ihnen unliebsame Petitionen der Bürger unserer Stadt behandeln, verstärkt nun noch diesen Eindruck einer "Bananenrepublik". Die SVV-Mehrheitsfraktionen schaffen sich offensichtlich ihr eigenes Recht, das sie dann anwenden, um ihre Ziele durchzusetzen. Wenn man bedenkt, dass viele (Voll-)Juristen und Beamte dem Stadtrat angehören, ist diese Vorgehensweise der Mehrheitsfraktionen in unseren städtischen parlamentarischen Gremien vollends unverständlich.

Öffentliche, abfällige Bemerkungen von Stadtratsmitgliedern zu Petitionen, z. B. "Der Inhalt einer Petition ist lustig und zeugt von der Ahnungslosigkeit der Petenten." oder "Die Diktion der Petitionen erinnert an ganz dunkle Zeiten in Deutschland." (gemeint war ja wohl Nazi-Deutschland) zeigen bedauerlicherweise, dass die Stadtratsmitglieder der Mehrheitsfraktionen ihnen unliebsame Petitionen als direkte Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger offenbar wenig bis gar nicht wertschätzen. Offensichtlich genießt das Petitionsrecht von uns Bürgern nicht das Ansehen und die Bedeutung bei einigen Stadtratsmitgliedern, die ihm aber zukommt.

Ich fordere die Mitglieder der SVV-Mehrheitsfraktionen dringlich auf, ihre Fehler der Vergangenheit transparent und öffentlich aufzuarbeiten. Gemeint sind hier die konspirative Arbeit gegen den Bürgermeister, aber auch das destruktive Verhalten der Mehrheitsfraktionen (Geschäftsordnungstricks, zahlreiche Anträge mit weiteren Änderungsanträgen zu eigenen Anträgen etc. etc.), die unserer Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern massiv schaden. Suchen Sie unverzüglich nach Möglichkeiten, konstruktiv mit dem Bürgermeister zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu kooperieren. Ich erwarte eine nachvollziehbare Stellungnahme vom SVV-Präsidium auf diesen "offenen" Beschwerdebrief.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus

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