Das sagt Swen Ennullat



Königs Wusterhausen 

Königs Wusterhausen:  UhrMachtkampf in Königs Wusterhausen: Das sagt Bürgermeister Swen Ennullat


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19:17  03.10.2020

Was sagt Königs Wusterhausens Bürgermeister zu der Auseinandersetzung mit der Stadtverordneten-Mehrheit und der Kommunalaufsicht, der Schule Zernsdorf oder der Schleusenbrücke? Im MAZ-Interview antwortet er auf diese und andere Fragen.

Königs Wusterhausen

Wie sieht der Königs Wusterhausener Bürgermeister Swen Ennullat (FWKW) die Situation in der Stadt und die Auseinandersetzungen mit der Kommunalaufsicht und der Stadtverordneten-Mehrheit? Die MAZ hat ihm dazu Interview-Fragen zukommen lassen. 








Eine Investition 

Welche Schlüsse ziehen Sie daraus, dass die Kommunalaufsicht bislang alle von Ihnen beanstandeten Beschlüsse als rechtmäßig bewertet hat?

Swen Ennullat: Wie Sie wissen, ist diese Aussage so nicht korrekt. In mehreren Fällen wurden Entscheidungen schlichtweg abgelehnt. Auf andere warten wir auch anderthalb Jahre später noch immer vergeblich. In wieder anderen Fällen sagt die Kommunalaufsicht LDS nur, dass die SVV die jeweilige Entscheidung treffen durfte, ohne darauf einzugehen, wie wir als Verwaltung den Inhalt dieses Beschlusses überhaupt rechtmäßig umsetzen können. Mit Blick auf die in § 108 Kommunalverfassung Brandenburg normierte Unterstützungspflicht der Kommunen habe ich eine höhere Erwartung an die Tätigkeit unserer zuständigen Kommunalaufsicht. Grundsätzlich handelt es sich bei den sogenannten „Streitentscheidungen“ übrigens um aufsichtsrechtlichen und damit vertraulichen Schriftverkehr zwischen zwei Behörden. Insoweit ist es „erstaunlich“, dass Ihre Redaktion ihn zur Verfügung gestellt bekommt. In einem Fall sogar nachweislich eher als wir, als eigentlichen Adressaten. Für mich wäre übrigens interessant zu erfahren, ob Sie nur Dokumente erhalten, die KW betreffen. Recht haben Sie insofern auch nur, dass einige der jüngsten Feststellungen der Kommunalaufsicht LDS mein Haus mehr als überrascht haben. Nach Ansicht der Leiterin, Frau Starke, steht bspw. Hauptverwaltungsbeamten kein Beschwerderecht aus dem Landesbeamtengesetz zu. Dies wird gerade an anderer Stelle bewertet. Auch die zuständige Stelle im Ministerium des Innern wird von der Nichtanwendbarkeit des Gesetzes in LDS informiert. Oder betrachten wir die Festlegungen zu den Klagen gegen den Landkreis. Der Landkreis entscheidet quasi selbst als Verfahrensbeteiligter, dass die Stadt nicht gegen den Landkreis klagen darf. Wurde hier keine eigene Befangenheit gesehen – trotz Hinweis auf die einschlägige Rechtsnorm in der Kommunalverfassung? Vermutlich sollten wir auch hier das Ministerium des Innern einmal fragen, ob es das tatsächlich genauso sieht. Größten Sprengstoff bietet m.E. jedoch die Entscheidung zum kommunalen Rettungsschirm KW. Soll es doch möglich sein, einen Betrag in siebenstelliger Höhe trotz vorläufiger Haushaltsführung als freiwillige außerplanmäßige Ausgabe vornehmen zu dürfen. Wir werden uns jedenfalls ganz sicher zukünftig auf diese Rechtsauffassung berufen. Vermutlich eröffnet die Entscheidung auch anderen Hauptverwaltungsbeamten jetzt Handlungsspielräume. Ich habe jedenfalls letzte Woche alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsdirektoren unseres Landkreises darüber persönlich informiert. Ich warte nur noch auf Freigabe des Landkreises, die entsprechenden Dokumente an diese weiterleiten zu dürfen. Die wurde mir aber bisher nicht erteilt.

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Werden Sie Ihre Rechtsauffassungen insofern grundsätzlich überdenken?

Wir werden die Rechtsauffassungen der für uns zuständigen regionalen Kommunalaufsicht LDS selbstverständlich berücksichtigen. Das Rathaus wird dabei jedoch auch weiterhin den rechtsstaatlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aus Art. 20 III Grundgesetz wahren.

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, Sie würden SVV-Entscheidungen nicht umsetzen, einfach, weil sie Ihnen nicht passen?

Dieser Vorwurf ist haltlos und unbegründet.

Wie sehen Sie einer bevorstehenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Amtshandlungen durch einen externen Rechtsanwalt entgegen?

Auch wenn die MAZ offenbar regelmäßig über die Inhalte nicht-öffentlicher Beschlussvorlagen informiert wird und daraus berichtet, nehme ich dazu inhaltlich selbstverständlich keine Stellung. Nur so viel ganz allgemein: Bei Dienstpflichtverletzungen eines Beamten muss die Disziplinarbehörde unverzüglich tätig werden und den Betroffenen über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens informieren. Hier hat dieser dann u.a. ein Anhörungsrecht, wo er bspw. sein Handeln erklären kann. In meinem Fall wäre der Landrat zuständig. Er ist nicht an mich herangetreten. Bei den öffentlich erhobenen Vorwürfen der letzten Monate, die einige Stadtverordnete vorrangig in Ihrer Zeitung erhoben haben, habe ich mich im Übrigen jedes Mal ordnungsgemäß, schriftlich und auf dem Dienstweg an meinen Dienstvorgesetzten, die SVV, gewandt und um innerdienstliche Klärung gebeten. Auch hier hat ein Beamter das Recht, gehört zu werden. Es wurden aber trotz meiner Nachfrage keine Gespräche mit mir angesetzt, mir also auch kein Fehlverhalten offiziell vorgeworfen. Sie müssen also die Abgeordneten fragen, die sich für diese Beschlussvorlage eingesetzt haben, welchen Sinn sie in der kostenpflichtigen Beauftragung eines Rechtsanwaltes sehen und was dieser für sein Geld tun soll. Wie Sie wissen, soll es die gleiche Kanzlei werden, die auch die SVV im unrechtmäßigen Verbot der Führung meiner Amtsgeschäfte vertreten hat. Nach Kenntnis der Inhalte der Schriftsätze dieser Kanzlei, die auch den Landkreis in mehreren Verfahren vertritt, erwarte ich übrigens kein unabhängiges und objektives Ergebnis. In meinem Verfahren ist mir außerdem aufgefallen, dass sich die Kanzlei offenbar der Hilfe von drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalaufsicht LDS bedient hat, einschließlich der Leiterin. Dies ist klärungsbedürftig. Landrat und Kreistag sind informiert. Außerdem ist ein Stadtverordneter für diese Kanzlei tätig.

Wie stellen Sie sich die weitere Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten zum Wohle der Stadt vor?

Durch Mehrheitsbeschluss der SVV vom 06.07.20 wurde es mir untersagt, zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten öffentlich Auskunft zu geben. Daran bin ich weiterhin gebunden. Ich hoffe, dass ich mich nicht erneut dem Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung aussetze, wenn ich Ihnen zumindest mitteile, dass ich den Ball eher im Spielfeld der SVV – insbesondere des Präsidiums – sehe, zu einem professionelleren Umgang zurückzukehren. Angefragt nach Gesprächsterminen habe ich seit Januar oft genug.

Wie setzt die Stadtverwaltung den drei Jahre alten SVV-Beschluss zur Erweiterung der Grundschule Zernsdorf um, der gerade noch einmal bekräftigt wurde?

Sie sollten sich besser informieren. Alle Informationen sind dazu auf unserer Homepage abrufbar. Es handelte sich lediglich um einen Aufstellungsbeschluss als ersten Schritt zur Erlangung von Baurecht. Auch die Größe der seinerzeit festgelegten Fläche bitte ich zu betrachten, ob diese für einen u.a. von der Ortsvorsteherin kommunizierten Neubau einer dreizügigen Grundschule überhaupt ausreichend wäre. Außerdem ermächtigt nur ein Haushaltsplan die Verwaltung, Ausgaben zu leisten oder Verpflichtungen einzugehen. Die von den Stadtverordneten beschlossenen Haushaltspläne der letzten Jahre haben eine solche Investition, von der Sie jetzt leichthin sprechen, jedoch gar nicht aufgeführt. Wie zugesagt, hat sich die Verwaltung aber nicht nur intensiv um den zusätzlichen Erwerb von notwendigen Flächen bemüht, um den Schulstandort zu stärken, sondern hat diese Grundstücke letztendlich auch erworben. Seit diesem Jahr ist das kommunale Eigentum grundbuchlich gesichert. Verkaufsverhandlungen und Ankauf waren allen Stadtverordneten und der Ortsvorsteherin bekannt. Dabei wurden jahrzehntealte Verfahren von Restitutionsansprüchen endlich geklärt. Das war ein Kraftakt des zuständigen Sachgebiets, den sich niemand vorstellen kann. Alle Vorgänger hatten sich bislang die Zähne daran ausgebissen.

Sie wollten mit der Planung warten, bis die Ergebnisse der Studie zu den Schulstandorten vorliegt. Machen Sie sich jetzt sofort an die Arbeit?

Der Anspruch sowohl des Steuerzahlers als auch des Gesetzgebers ist es, dass eine Verwaltung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit beachtet. Und für finanzwirksame Maßnahmen sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Hier bestehen keine Handlungsspielräume. Die Schulentwicklungsplanung obliegt eigentlich – wie die Kitabedarfsplanung – dem Landkreis, mitfinanziert über die Kreisumlage, die wir zahlen. Die dort getroffenen Feststellungen gehen aber nicht immer mit den tatsächlichen Entwicklungen einher. Vor allem nicht bei einem stark nachgefragten Wohnstandort wie unserer Stadt und dem damit verbundenen Zuzug. Genauso wie bei der Gefahrenabwehrbedarfsplanung die Feuerwehr betreffend, haben wir uns daher entschlossen, die Erstellung eines eigenen Bildungsinfrastrukturplans voranzutreiben. Dieser soll uns sagen, wo, wann und an welcher Stelle in unserer Stadt in den nächsten Jahren z.B. neue Turnhallen, Sportanlagen, Horteinrichtungen oder auch Schulen bzw. Erweiterungen benötigt werden. Einmal von der SVV beschlossen, wird sich die Einstellung von Investitionen in den Haushaltsplänen dann daran orientieren. Genauso wie es bei der Feuerwehr erfolgreich funktioniert. Die entsprechende Ausschreibung ist erfolgt und der Auftrag vergeben. Die Ergebnisse sollen zum Jahresanfang vorliegen. Der Bildungsinfrastrukturplan könnte gemeinsame Richtschnur des Handelns der Kommunalpolitik und der Verwaltung werden.

Kurze Schulwege seien Luxus, findet die zuständige Fachbereichsleiterin. Finden Sie das auch?

Bei der Sitzung, bei der die Äußerung gefallen sein soll, durfte ich bekanntermaßen nicht anwesend sein. Sie waren es nach meiner Kenntnis nach auch nicht. Insoweit ist es müßig, aus dem Zusammenhang gerissene Zitate zu interpretieren oder zu ihnen eine Stellungnahme abzufordern. Seien Sie versichert, sowohl der zuständige Fachbereich, als auch seine Leiterin oder ich selbst streben stets wohnortnahe Schulen an. In der Vergangenheit wurden leider auch andere Entscheidungen getroffen, wie bspw. Wernsdorfer Kinder seit mehr als einem Jahrzehnt erfahren müssen. Diese legen bis zu zehn Kilometer zu ihrer Grundschule zurück. Solche Zustände sollen nicht Raum greifen. Sie gehören verhindert und abgeschafft.

Die Grundschulen sollen laut SVV-Beschluss so ausgestattet werden, dass sie auch künftig alle Kinder aufnehmen können. Wie wird das jetzt umgesetzt?

Als Schulträger kommen wir unserer gesetzlichen Aufgabe nach. Unsere Grundschulen nehmen alle Kinder auf. Und natürlich machen wir uns Gedanken, dass dies auch in den kommenden Jahren – trotz Wachstum unserer Stadt – weiterhin gewährleistet werden kann. Dafür sind erhebliche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nötig, die uns aktuell an unsere finanzielle Leistungsfähigkeit bringen. Da gibt es nichts zu beschönigen. Die Neubauvorhaben zur Gewährleistung pflichtiger Aufgaben zeigen uns mehr als deutlich unsere finanziellen Grenzen auf. Das wird die aktuelle Haushaltsdiskussion nochmals sehr deutlich aufzeigen. So werden aktuell allein für den Neubau der Grundschule Zeesen mehr als 23 Mio Euro aus unserem Etat aufgewendet.

Sie wollten die Schulbezirke so ändern, dass mehr Kinder auch in Nachbarorten zur Schule gehen können. Bleibt es dabei?

Die Schulbezirke der Stadt Königs Wusterhausen werden nicht auf „Nachbarorte“ erweitert. Dies ist weder zulässig noch beabsichtigt. Innerhalb des Stadtgebietes werden die Schulbezirke regelmäßig den Bedarfen angepasst. Das ist nicht Neues und geschieht kontinuierlich.

Wann und wo werden in Zernsdorf Schulcontainer für die Grundschule aufgestellt?

Es gibt kein veranschlagungsreifes und auf seine Wirtschaftlichkeit geprüftes Projekt. Allein die Ausschreibung der Planungsleistungen dürfte unter Beachtung der vorgeschriebenen gesetzlichen Fristen aber bei etwa 28 Wochen liegen.

Die Schleusenbrücke in Neue Mühle wird für ein halbes Jahr gesperrt. Warum wurde keine Ersatzbrücke gebaut, damit wenigstens die Radfahrer nicht weite Umwege fahren müssen?

Diese Frage müssen Sie dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin stellen. Wir haben gegen die jetzige Variante vorher Einspruch erhoben. Wir vermissen in den Projektplanungen z. B. eine Querung für Radfahrer, Schulkinder und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die offen bleibende Fußgängerbrücke ist für diese schwer oder gar nicht passierbar. Unser Einspruch wurde aber leider nicht berücksichtigt.

Von Frank Pawlowski


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