Pressemitteilung der FWKW Fraktion
Wiegen Mehrheitsentscheidungen mehr als Recht und Gesetz?
Pressemitteilung der FWKW Fraktion
28. August 2020
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Montag die Zwangsbeurlaubung des Bürgermeisters als rechtswidrig erklärt. Damit darf er wieder seinen Dienst im Rathaus versehen.
Er eilte unverzüglich zur am selben Tag stattfindenden Sitzung des Hauptausschusses. Die anwesenden Stadtverordneten waren seit 15:40 Uhr über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts informiert. Die frisch gewählte neue Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Ines Kühnel (B90/ Die Grünen) hielt es leider nicht für nötig, ihn im Gremium willkommen zu heißen.
Wieder an seinem Schreibtisch, informierte der Bürgermeister die Vorsitzende und alle Stadtverordneten darüber, dass nach seiner Rückkehr die Kommunikation mit der Verwaltung wieder über sein Büro zu erfolgen hat. Und er bittet um Verständnis, diese Woche von Anfragen der Stadtverordneten abzusehen, weil er durch Aufarbeitung der liegengebliebenen Amtsgeschäfte der letzten zehn Wochen zeitlich gebunden ist.
Am zweiten Arbeitstag gab es bereits den Antrag einer Fraktion auf „Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Landrat Loge“ für die nächste Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 07.09.2020. Dieser Antrag, der durch Herrn Wippold (Die Linke) gestellt wurde, verwundert uns zutiefst. Denn um ein Disziplinarverfahren einleiten zu können, müssen erstens wichtige Gründe vorliegen und zweitens, die Einleitung muss „unverzüglich“ erfolgen. Herr Loge hatte nun zehn Wochen Zeit und es ist nichts passiert. Im Gegenteil, auch hierzu führt das Verwaltungsgericht sehr eindeutig aus, dass aufgrund der vorliegenden Vorwürfe auch ein Disziplinarverfahren nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen würde und damit die Beurlaubung nicht rechtfertigt. Es ist schlichtweg falsch, was in der Pressemitteilung der Vorsitzenden Frau Lazarus und ihrer Stellvertreter behauptet wird. Das Gericht schließt aus, dass die SVV nun die Beantragung eines solchen Verfahrens beim Landrat prüfen lassen muss. Zumindest anhand der bisher vorgebrachten Vorwürfe hätte dies wohl wenig Aussicht auf Erfolg.
Des Weiteren ist dem Bescheid des Verwaltungsgerichts eindeutig zu entnehmen, dass der gegen die Zwangsbeurlaubung eingelegte Widerspruch aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird, u.a. weil der Bescheid über das „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ sich nach Prüfung als inhaltlich rechtswidrig erweist. FWKW beantragt daher den Bescheid aufzuheben, um weitere Kosten des Steuerzahlers zu vermeiden.
In der gestrigen Pressemitteilung des Präsidiums ist außerdem für die nächste SVV die Rede davon, dass der Bürgermeister sich nicht an seine Wohlverhaltenspflicht gehalten hat. Er hätte rechtswidrig gehandelt, weil er Tagesordnungspunkte nicht veröffentlichte.
Darüber hat bereits ein Gericht entschieden. Dieses Urteil hat Herr Ennullat zur Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 öffentlich anerkannt. Der Beschluss des Gerichts wurde von ihm akzeptiert, es wurde dazu bislang keine Beschwerde eingelegt und die Kürzung einer Tagesordnung ist danach nicht wieder erfolgt. Eine „Sanktionierung „ ist für diesen Sachverhalt also auszuschließen, vor allem eine Nachträgliche. Eine Beurlaubung dient der Prävention, also der vorbeugenden Abwehr einer Gefahr, die durch die weitere Dienstausübung für die Stadt KW zu befürchten wäre.
Welche Gründe nunmehr für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorliegen könnten, ist vor allem nach zehn wöchigem Zwangsurlaub, also auch die fehlende Möglichkeit Pflichtverstöße zu begehen, nicht erkennbar.
Ein Aufeinander zugehen, den Dialog suchen, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu stärken - von diesen großen Versprechen der Vertreter dieser Fraktion dürften sich wohl BürgerInnen, MitarbeiterInnen der Verwaltung und natürlich Herr Ennullat etwas deutlich anderes erwartet haben.
Wir fordern alle Stadtverordneten auf, endlich wieder zum Wohle der Stadt zur konstruktiven Zusammenarbeit zurückzufinden.
Thomas Stiller (Vorsitzender)
Raimund Tomczak (Stellvertreter)
Steffen Clasen
Katharina Ennullat
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