Neuer Versuch zur Suspendierung mit einem Disziplinarverfahren
Pressemitteilung
Erklärung von vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Königs Wusterhausen zum Beschluss des VG Cottbus
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Der Beschluss des VG Cottbus stellt vieles öffentlich klar. So ist unbestreitbar, dass der Bürgermeister Swen Ennullat durch sein Verkürzen der Tagesordnung der SVV rechtswidrig gehandelt hat. Auch hat er seine sog. Wohlverhaltenspflicht gegenüber der SVV verletzt, für einen Beamten ebenfalls rechtswidrig. Doch stellt das Gericht ebenso fest, dass auch solche erheblichen Eingriffe in die Rechte der SVV keine Gründe für die sofortige Vollziehung eines Dienstgeschäftsführungsverbotes sind. An die sofortige Vollziehung seien höhere Anforderungen zu stellen, die denen einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis entsprechen. Ob die "Zwangsbeurlaubung" rechtmäßig war muss also regulär im laufenden Widerspruchsverfahren geklärt werden, Entscheidung noch offen.
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Ebenso verwies das Gericht auf die Klärung der Rechtmäßigkeit des Handelns des Bürgermeisters in Disziplinarverfahren, sodass die SVV nun die Beantragung eines solchen Verfahrens beim Landrat prüfen muss.
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Weiterhin gab das Gericht wichtige Hinweise zur Rechtslage bei einem anhängigen Beschwerdeverfahren.
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„Wir stehen weiterhin für sachliche Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt. Durch Entscheidungen der Kommunalaufsicht zu einer Fülle von Beanstandungen des Bürgermeisters wird in kommender Zeit weitere Klarheit gewonnen werden. Wir gehen davon aus, dass der Bürgermeister seine Zusage, alle SVV-Sitzungen korrekt bekannt zu machen, selbstverständlich einhält. Mit Sorge erfüllt uns aber, dass der Bürgermeister am ersten Tag im Dienst die Kommunikation der Verwaltung mit der SVV einschränkt. Neue Zusammenarbeit haben wir anders erwartet."
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Laura Lazarus
Stefan Ludwig
Dirk Marx
Teresa Nordhaus
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