Beschwerde über die obrigkeitsstaatlich geprägte „Anwohnerbeteiligung“ bei der Straßenbauplanung einer Anliegerstraße (Petition gemäß §16 BbgKVerf)

Gesine & Wolfgang Almus


Datum: 12.04.2021


An die Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung

der Stadt Königs Wusterhausen

Rathaus

 

15711 Königs Wusterhausen

 

 Beschwerde über die obrigkeitsstaatlich geprägte „Anwohnerbeteiligung“ bei der Straßenbauplanung einer Anliegerstraße (Petition gemäß §16 BbgKVerf)

 

Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,

 

leider haben wir Grund zur Beschwerde über die grundsätzliche Verfahrensweise, wie Anwohner/-innen über den geplanten Ausbau ihrer Straße durch Frau Wiezorek und ihren Fachbereich IV „informiert“ werden (hier: Ausbau Lindenweg-Teilstück/OT Zernsdorf).

 

Ziel dieser Petition: Die Stadtverordnetenversammlung möge die obrigkeitsstaatlich geprägte Vorgehensweise der Frau Wiezorek im Zusammenhang mit dem kommunalen Anliegerstraßenbau missbilligen und beschließen, dass die Anwohnerbeteiligungsrechte durch eine rechtzeitige und umfassende schriftliche Information (in Papierform oder digital abrufbar) unverzüglich gestärkt werden. Das Verfahren, wann, wie und in welchem Umfang Sandpisten-Anwohner/-innen über den Bau ihrer Straße informiert werden, ist kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Es obliegt dem Stadtparlament, Grundsatzregeln zur Stärkung der Anwohnerbeteiligungsrechte auch im Zusammenhang mit dem Anliegerstraßenbau zu beschließen.

 

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.03.21 erhielten wir als Anwohner vom Fachbereich „Tiefbau und Grünflächen“ eine Einladung zur Anliegerversammlung am 14.04.21 (siehe Anlage 1), während der über den geplanten, vom geringen Umfang her objektiv absurden Teilstück-Straßenbau des Lindenweges zwischen Mittelstraße und „Zum Langen Berg“ informiert werden soll.

Aus Infektionsschutzgründen soll die geplante Anwohnerversammlung „Lindenweg-Teilstück“ in zwei rund eine Stunde dauernden, getrennten Veranstaltungen durchgeführt werden (wohl Anwohner/-innen linke Seite Lindenweg-Teilstück, Anwohner/-innen rechte Seite Lindenweg-Teilstück).

 

Äußerst seltsam: Die beiden getrennten Veranstaltungen für je eine Hälfte der Anwohner/-innen sollen merkwürdigerweise im Dorfgemeinschaftshaus Diepensee durchgeführt werden (einfache Entfernung vom Lindenweg lt. Routenplaner 11,1 km), obwohl z. B. in der Grundschule Zernsdorf große Räume mit hohen Decken, also sehr großem Luftvolumen, vorhanden sind (z. B. Mensa, Turnhallen). Die Anwohner/-innen können/dürfen aus Infektionsschutzgründen keine über den eigenen Haushalt hinausgehenden Fahrgemeinschaften bilden. Geschätzt wenigstens rund 15 Fahrzeuge müssen wegen der Anwohnerversammlungen folglich vom Lindenweg nach Diepensee und zurück bewegt werden (Gesamtfahrstrecke rund 333 km), obwohl z. B. die Grundschule Zernsdorf fußläufig vom Lindenweg aus erreichbar ist. Eine Begründung für die ökologisch und ökonomisch nicht nachvollziehbare Wahl des Veranstaltungsortes Diepensee für die beiden getrennten Anliegerversammlungen „Straßenbau Lindenweg-Teilstück“ enthält die Einladung natürlich nicht, getreu dem Motto: „Die Obrigkeit ruft, der Bürger hat zu folgen! Folgt er nicht, erhält er keine Informationen.“

 

Obrigkeitsstaatliches Verhalten der Fachbereichsleiterin Wiezorek gegenüber Anliegern/-innen prägt dann auch die Art und Weise des Informationsflusses, also der Nicht-Information vor der Versammlung über einen geplanten Straßenbau (hier: „Lindenweg-Teilstück“). Es verdeutlicht einerseits das grundsätzliche Problem, wie Frau Wiezorek und ihr Fachbereich IV eine „bürgernahe Stadtverwaltung“ definieren: Der Bürger wird wie ein unmündiges Kind behandelt, obwohl er 90 % der Baukosten zu bezahlen hat. Andererseits ist es geradezu erschreckend, wie Frau Wiezorek das Corona-Infektionsrisiko für die Anwohner/-innen des Lindenweg-Teilstückes, aber auch für diejenigen Verwaltungsmitarbeiter/-innen ignoriert, die an den beiden getrennten Veranstaltungen teilnehmen.

 

Grundsätzliches Problem infolge vorenthaltener Informationen zu einem Anliegerstraßenbau-Vorhaben:

Wir hatten Frau Wiezorek per Mail vom 08.04.21 Fragen zum geplanten Straßenbau-Vorhaben „Lindenweg-Teilstück“ gestellt und gebeten, uns die Planungsunterlagen postalisch oder via Mail zur Vorbereitung auf die Anwohnerversammlung zukommen zu lassen. Die Herausgabe dieser Informationen und die Beantwortung unserer Fragen verweigert Frau Wiezorek –wie immer- jedoch ohne schlüssige Begründung (siehe Anlage 2: Mailverkehr mit Frau Wiezorek).

Frau Wiezoreks Verhaltensweise ist in einem demokratisch organisierten Gemeinwesen äußerst problematisch. Denn: Eine demokratische Mitwirkung/Beteiligung der zahlungspflichtigen (!) Anlieger/-innen setzt prinzipiell immer voraus, dass sich Stadt und betroffene Anlieger/-innen zum Zeitpunkt der Anwohnerversammlung auf dem gleichen Wissensstand befinden. Daraus folgt, dass die Anlieger/-innen mit der Einladung zur Anwohnerversammlung grundsätzlich auch alle erforderlichen Informationen zum geplanten Straßenbau erhalten müssen. Nur so können sie sich sachgerecht auf die Anwohnerversammlung vorbereiten.

 

Diese Informationen verweigert Frau Wiezorek jedoch den Anliegern/-innen beharrlich, so auch jetzt wieder. Das hat allerdings mit einer bürgernahen Verwaltung und einer tatsächlichen und ernstgemeinten Beteiligung der Anlieger/-innen überhaupt nichts zu tun. Die Beschreibung des angeblich "bewährten Ablaufs" beim kommunalen Anliegerstraßenbau in der nichtssagenden Antwortmail vom 09.04.21 (Anlage 2) widerspiegelt lediglich die Auffassung der Frau Wiezorek und ihres Fachbereiches, dass es sich beim Straßenbau um eine hoheitliche Aufgabe handele, zu der der Bürger/die Bürgerin zwar vermeintlich "gehört", aber tatsächlich nicht "ernst genommen" wird. Diese grundlose Verweigerung von Informationen vor der Anwohnerversammlung entspricht auch den (seinerzeit leider von wenig Sachkenntnis zeugenden) Äußerungen der Frau Wiezorek in der SVV-Sitzung vom 10.02.20, als meine Petition zum kommunalen Anliegerstraßenbau beraten wurde. Das wird auch in Kommentaren zum Anliegerstraßenbau eines mir nicht bekannten Herrn S. in der Facebook-Gruppe "Politik in KW" deutlich (Kommentare zum Beitrag Ludwig Scheetz vom 27.03.21 zur Bürgermeister-Kandidatur der Frau Wiezorek):

 

„Na toll - sie ist mir aus einer kürzlich stattgefunden Anliegerversammlung noch sehr schlecht in Erinnerung. Kein Interesse an der Meinung der Bürger und ein befremdliches sprachliches Niveau.

…. Wenn Frau Wiezorek als Vertreterin der Stadt z.B. beim Thema Versorgungsleitungen nur von "Gas, Wasser, Scheiße" spricht, ist das für mich Stammtischniveau.

… U.a. ging es um alternative und kostengünstigere Bauweisen, denen wurde ohne Diskussion eine Abfuhr erteilt. Für den geplanten Straßenausbau sollen 90% der Bäume (ca. 20 Stück) in der Straße gefällt werden. Darauf kam die Antwort: „Versuchen Sie nicht, über irgendwelche Umweltthemen den Straßenausbau zu behindern. Durch zusätzliche Gutachten und Maßnahmen erhöht es nur IHRE Kosten und verhindert nichts“ (Gedächtnisprotokoll). Mehrere Fragen von Anwohnern wurden gar nicht oder nur flapsig beantwortet.

… Es geht darum, wie ich und auch einige meiner Nachbarn diese Veranstaltung empfunden haben. Wenn in dem Text steht "... und eine bürgernahe Verwaltung." - kann ich das nicht bestätigen. Zwei schriftliche Anfragen (Email) zu dem Bauprojekt sind seit Wochen bzw. mehreren Tagen nicht beantwortet.

Obwohl ich bereits 57 Jahre in Kablow lebe, hatte ich bisher nur wenig mit der Stadtverwaltung zu tun. Ich kann Frau Wiezorek nur aus meinen Erfahrungen der letzten Wochen bewerten, und diese sind nicht positiv.

… Ich bin "nur" Einwohner, der wenig mit der Verwaltung zu tun hat … Aber in dieser Veranstaltung wurde sehr deutlich gemacht, dass unsere Meinung vollkommen egal ist, aber eine 90%ige Kostenbeteiligung für uns in Ordnung gehen muss. In diesem Scheinbeteiligungsformat wurden wir behandelt wie unmündige Kinder und nicht ernst genommen. Auch wenn ich hier nur in meinem Namen sprechen kann, weiß ich, dass es die anderen Betroffenen auch so sehen. In meinem Berufsleben habe ich schon einige unschöne und auch seltsame Beratungen mitgemacht, aber diese, unter Leitung von Frau Wiezorek, war schon sehr speziell.“

 

Die zitierten Facebook-Beiträge des Herrn S. aus Kablow entsprechen vollumfänglich unseren Erfahrungen in der Zeit des BM Dr. Franzke, die aktuelle "Antwortmail" der Frau Wiezorek vom 09.04.21 (Anlage 2) entspricht ebenfalls voll der zitierten Einschätzung des Herrn S.. Die seltsame Darstellung der Frau Wiezorek über die angeblich "bewährte", tatsächlich aber obrigkeitsstaatlich geprägte Verfahrensweise lässt jedwede schlüssige Begründung dafür vermissen, weshalb den zahlungspflichtigen Anliegern/-innen die erforderlichen Informationen zum Bau ihrer Straße bis zur Anwohnerversammlung vorenthalten werden. Anwohner/-innen können sich eben nicht wegen vorenthaltener Informationen auf die Anwohnerversammlung vorbereiten. Das ist eine unbestreitbare Tatsache. Während der Anwohnerversammlung können, wenn überhaupt, nur spontane Gedanken „andiskutiert“ werden, und diese sind aufgrund des „Herrschaftswissens“ der Verwaltung dann auch leicht „abzubügeln“, siehe o. g. Facebook-Kommentare des Herrn S.. Das ist ein grundsätzliches Problem mit Frau Wiezorek und dem Fachbereich IV in einem demokratisch organisierten Gemeinwesen, unabhängig von der Corona-Lage.

 

Zudem: Die „hälftigen“ Anwohnerversammlungen sind wohl nur auf die Zeitdauer von rund einer Stunde ausgelegt. In dieser knapp bemessenen Zeit sollen die Anwohner/-innen über folgende Sachverhalte informiert werden (Zitat „Nichtamtlicher Teil“ Amtsblatt 31 Nr. 4 vom 29.04.20):

1. Die Fachbereichsleitung Tiefbau und Grünflachen, bzw. ein Stellvertreter, erläutert Ihnen die rechtlichen Grundlagen zur Planung, Beauftragung und Durchführung des Bauprogramms und informiert über die nächsten Schritte.

2. Durch Mitarbeiter des Sachgebietes Tiefbau und den jeweiligen Planer werden Ausbaugrad, Aufbau, Regelquerschnitte, Varianten sowie alle relevanten baulichen Sachverhalte erklärt. Mögliche erteilte Auflagen der am Bauvorhaben beteiligten Träger öffentlicher Belange, z.B. der Naturschutzbehörde, der Straßenverkehrsbehörde u.v.a. erläutert. Auf Fragen können wir eingehen sowie mögliche Hinweise und Empfehlungen zur Prüfung auf Machbarkeit übernehmen.

3. Durch Mitarbeiter des Sachgebietes Bauverwaltung erhalten Sie Informationen zum Beitragsrecht, dessen Grundlagen sowie eine Kostenprognose für die zu erwartende Beitragshöhe. Diese Prognose basiert auf der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzung. Ebenso wird, auch in Abhängigkeit vom Haushalt, das geplante Zeitfenster für die Umsetzung der Baumaßnahme angekündigt.

 

Weshalb Frau Wiezorek den Anwohnern/-innen diese Informationen nicht in Papierform oder, digital abrufbar, zusammen mit der Einladung zur Anwohnerversammlung zur Verfügung stellt, erschließt sich uns nicht. Die rechtliche Lage für den Anliegerstraßenbau (hier: Sandpisten) gilt für alle Sandpisten-Anliegerstraßen, kann folglich in Papierform oder digital abrufbar für alle betroffenen Sandpisten-Anwohner/-innen, unabhängig von der zum Ausbau anstehenden Sandpiste, zugänglich gehalten werden. Lediglich Sandpisten-spezifische Planungsdaten und jeweilige individuelle Anwohner-Kosten ändern sich, können aber problemlos ebenfalls in Papierform oder elektronisch (z. B. über Login-Verfahren) den jeweils betroffenen Anwohnern/-innen zur Verfügung gestellt werden. Das setzt natürlich voraus, dass Frau Wiezorek die Beteiligungsrechte der zahlungspflichtigen Anwohner/-innen ernst nimmt, was sie offensichtlich nicht tut. Obwohl der Anliegerstraßenbau nach derzeitiger Rechtslage je nach Grundstücksgröße für die Anwohnerschaft mit Tausenden Euro bis hin zu zweistelligen Beträgen verbunden ist, verweigert Frau Wiezorek den Anwohnern/-innen eine wirkliche Beteiligung am geplanten Straßenbau-Vorhaben:

Anwohner/-innen, die sich nicht auf eine Anwohnerversammlung vorbereiten können, sind von der Sache her dann natürlich nicht in der Lage, während der Versammlung sachgerecht das Bauvorhaben ihrer Straße zu beraten. Je größer die Zahl der betroffenen Anwohner/-innen ist, umso schwieriger wird ohnehin die Erörterung des Straßenbau-Vorhabens. Im aktuellen, der Beschwerde zugrunde liegenden Fall des Lindenweg-Teilstück-Straßenbaus sind wenigstens 30 Anwohner, wegen häufig „ideell geteilter“ Eigentumsverhältnisse aber bis zu 60 Eigentümer betroffen. Wenn diese bis zu 60 Anwohner/-innen dann noch vorsätzlich bis zum Zeitpunkt der Anwohnerversammlung in Unkenntnis gehalten werden, werden die in der Kommunalverfassung und der der Hauptsatzung unserer Stadt kodifizierten Anwohnerbeteiligungsrechte schlicht „ausgehebelt“. Beratungsergebnisse, die zu einer kostenmäßigen Entlastung der Anwohner/-innen führen könnten, können auf einer unter diesen Umständen durchgeführten Anwohnerversammlung nicht erzielt werden.

 

„Anwohnerbeteiligung“ in Pandemiezeiten/Ignorierung des Corona-Infektions-risikos durch Frau Wiezorek:

Frau Wiezorek behauptet (Zitat): "Der Versuch auf Anliegerversammlungen wegen CORONA zu verzichten und andere Wege zu gehen, schlug leider fehl. Anlieger fühlten sich nicht nur unzureichend informiert bzw. überfordert, sondern vielmehr sich der Möglichkeit beraubt gemeinsam dazu zu beraten. Daher werden wir trotz CORONA bei gleichzeitiger Beachtung/Einhaltung jeweils gültiger Eindämmungsverordnung, diese Anliegerversammlungen wie gewohnt durchführen. Das wir als Verwaltung dieses ermöglichen, wird auch von der Mehrheit der Anlieger erwartet." Eine schlüssige Begründung für diese Behauptung fehlt.

 

Tatsache ist: Die "gemeinsame Beratung" (Zitat der Frau Wiezorek) eines Straßenbauvorhabens während einer gemeinsamen Anwohnerversammlung (hier Lindenweg-Teilstück-Straßenbau) ist von Anfang an ausgeschlossen. Aus Pandemie-Gründen werden ja die Anwohnerversammlungen jeweils nur mit der Hälfte der Anwohner/-innen durchgeführt. Was soll also diese Behauptung der Frau Wiezorek?

 

Unter Pandemiebedingungen angesichts steigender Inzidenzzahlen, der Verbreitung aggressiver Corona-Mutanten und zunehmender Diskussion über einen notwendigen, radikalen Lockdown ist das Festhalten der Frau Wiezorek an einer angeblich "bewährten", demokratisch jedoch höchst fragwürdigen Verfahrensweise der Nicht-Information der zahlungspflichtigen Anwohner/-innen zum Bau ihrer Straße allerdings nun überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Frau Wiezorek setzt die Anlieger/-innen (sachlich nicht begründbar!) völlig unnötig einem hohen Infektionsrisiko aus. Der Sitzungsraum mag zwar den Corona-Eindämmungsvorschriften entsprechen. Es verbleibt unbestreitbar bei Teilnahme trotzdem ein hohes Infektionsrisiko für die Anwohner/-innen und die teilnehmenden Beschäftigten der Stadt.

 

Ein potenziell möglicher Erkenntnisgewinn als Diskussionsergebnis einer Anwohnerversammlung ist eben wegen der obrigkeitsstaatlich geprägten Vorgehensweise der Frau Wiezorek ohnehin kaum zu erwarten, wie oben begründet. Das Infektionsrisiko steht folglich in keiner vernünftigen Relation zum theoretisch möglichen, aber praktisch kaum erwartbaren Erkenntnisgewinn einer derartigen Anwohnerversammlung. Im Klartext: „Die Welt steht zwar Kopf“, aber Frau Wiezorek ist das egal.

 

Das muss unverzüglich geändert werden. Deshalb erfolgt diese Petition.

 

Auf dringende ärztliche Empfehlung hin können wir jedenfalls nicht an der geplanten Anwohnerversammlung teilnehmen, andere Anwohner nach unserer Kenntnis auch nicht. Damit gehen wir und andere Nachbarn unserer Beteiligungsrechte verlustig. Das nimmt Frau Wiezorek offensichtlich billigend in Kauf. So stellt sich Frau Wiezorek also eine „bürgernahe Verwaltung“ vor. Es ist kaum zu glauben!

 

Hochachtungsvoll

 

 

 

Gesine und Wolfgang Almus

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