Faktencheck ( 3 Aussagen)

Donnerstag, 8. Oktober 2020 Dahme-Kurier
Drei Aussagen im Faktencheck
Von Oliver Fischer
Darum geht es im Konflikt von Swen Ennullat mit der Kommunalaufsicht

Königs Wusterhausen. Königs Wusterhausens Bürgermeister Swen Ennullat (FWKW) hat in einem Interview mit MAZ-online mit einigen Aussagen Widerspruch hervorgerufen, sowohl aus den Reihen der Stadtverordneten als auch vom Landkreis.

Die Kommunalaufsicht etwa weist Ennullats Behauptung zurück, dass die Stadt seit eineinhalb Jahren vergeblich auf Entscheidungen aus Lübben wartet: „In allen Fällen, in denen durch den Bürgermeister Beanstandungen rechtmäßig und fristgemäß erfolgten, wurden Streitentscheidungen durch die Kommunalaufsicht getroffen“, heißt es beim Landkreis. „In den übrigen Vorgängen durfte eine Streitentscheidung nicht getroffen werden, da die Beanstandungen entweder unzulässig (Kunstrasenplatz) oder verfristet (Grundschule Senzig) waren.“

Die MAZ widmet sich an dieser Stelle einigen weiteren Aussagen Ennullats gesondert. Ein Faktencheck.

▶ Aussage 1:

Einige Feststellungen der Kommunalaufsicht zu seinen Beanstandungen hätten „mein Haus mehr als überrascht. ... Nach Ansicht der Leiterin, Frau Starke, steht bspw. Hauptverwaltungsbeamten kein Beschwerderecht aus dem Landesbeamtengesetz zu. Dies wird gerade an anderer Stelle bewertet. Auch die zuständige Stelle im Ministerium des Innern wird von der Nichtanwendbarkeit des Gesetzes in LDS informiert.“

Worum geht es?

Ennullat wollte gegen einzelne Stadtverordnete Beschwerde führen. Die Stadtverordneten haben sein Ansinnen abgelehnt, die Kommunalaufsicht gab ihnen Recht.

Hintergrund ist ein „Beschwerdevorgang“ des Bürgermeisters, der die SVV bereits seit Januar beschäftigt. Ennullat geht davon aus, dass die Stadtverordnetenversammlung ihm als Beamten vorgesetzt ist und deshalb eine Fürsorgepflicht ihm gegenüber hat. Wenn Stadtverordnete ihn öffentlich kritisieren, sieht er diese Fürsorgepflicht verletzt. Öffentliche Kritik an ihm müsse unterbleiben, sagt Ennullat.

Als Beweis trägt er seit Januar kritische Äußerungen von Stadtverordneten zusammen, etwa aus Zeitungsartikeln und Facebook-Einträgen. Der Ordner umfasst nach Aussage von Stadtverordneten inzwischen viele 100 Seiten. Mit diesem Ordner wendete er sich mehrfach an die Vorsitzende der SVV, die es ablehnte, sich mit der Beschwerde zu beschäftigen. Ennullat wandte sich daraufhin an die Kommunalaufsicht und ans Innenministerium. Wie die Kommunalaufsicht in ihrer Streitentscheidung mitteilt, erhielt er seit Februar in insgesamt neun Schreiben immer wieder die gleiche Antwort: Eine Beschwerde im Sinne des Beamtenrechts sei für einen Bürgermeister nicht möglich. Auch eine Fürsorgepflicht bestehe in Ennullats Sinn nicht. Überraschend kann das jetzige Ergebnis für Ennullat also kaum gewesen sein.

▶ Aussage 2:

„Der Landkreis entscheidet quasi selbst als Verfahrensbeteiligter, dass die Stadt nicht gegen den Landkreis klagen darf. Wurde hier keine eigene Befangenheit gesehen – trotz Hinweis auf die einschlägige Rechtsnorm in der Kommunalverfassung? Vermutlich sollten wir auch hier das Ministerium des Innern einmal fragen, ob es das tatsächlich genauso sieht.“

Worum geht es?

Der Bürgermeister hatte eigenmächtig den Landkreis wegen der Höhe der Kreisumlage verklagt. Die SVV wies ihn daraufhin per Beschluss an, die Klage zurückzunehmen. Ennullat weigerte sich und beanstandete die Beschlüsse.

Eine mögliche Befangenheit wurde schon im April vom Innenministerium geprüft. Das Innenministerium sah keinen Grund für eine Befangenheit und teilte das auch der Stadt mit. Schließlich ging es nicht darum, ob der Landkreis zurecht verklagt wurde. Die Frage war vielmehr, wer in der Stadt entscheidet, ob eine Klage erhoben wird: der Bürgermeister oder die Stadtverordnetenversammlung. In diesem Fall – bei einem Streitwert von 2,8 Millionen Euro –, so das Ergebnis der Kommunalaufsicht, musste die SVV entscheiden. Und der Bürgermeister hat die Entscheidung zu akzeptieren.

▶ Aussage 3:

„Größten Sprengstoff bietet m.E. jedoch die Entscheidung zum kommunalen Rettungsschirm KW. Soll es doch möglich sein, einen Betrag in siebenstelliger Höhe trotz vorläufiger Haushaltsführung als freiwillige außerplanmäßige Ausgabe vornehmen zu dürfen. Wir werden uns jedenfalls ganz sicher zukünftig auf diese Rechtsauffassung berufen. Vermutlich eröffnet die Entscheidung auch anderen Hauptverwaltungsbeamten jetzt Handlungsspielräume.“

Worum geht es?

Die SVV hatte einen Corona-Rettungsschirm in Höhe von einer Million Euro beschlossen. Der Bürgermeister hatte den Beschluss beanstandet. Begründung: Die Stadt habe keinen genehmigten Haushalt und könne die Ausgabe deshalb nicht vornehmen. Die Kommunalaufsicht stellte aber fest, dass es nicht an der SVV liegt, dass die Stadt keinen Haushalt hat. Die habe den Haushalt am 16. Dezember beschlossen. Dafür, dass er noch nicht in Kraft ist, sei allein der Bürgermeister verantwortlich. Swen Ennullat weigert sich trotz mehrfacher expliziter Hinweise von der Kommunalaufsicht, des Innenministeriums und Beschlüssen der SVV den Haushalt in der beschlossenen Form einzureichen. Er begründet das mit einem Zuschuss für 300 000 Euro für einen Kunstrasenplatz, den er für rechtswidrig hält. Ob sich aus dieser Konstellation neue Handlungsspielräume für andere Bürgermeister ableiten lassen, ist zumindest fraglich.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Für den Erhalt Natur, Freizeit, Sozialtreff und Stellplätze für das Neubaugebiet

Nach 35 Jahren: Fachbereichsleiterin von Schrötter tritt wegen Königs Wusterhausener Streits aus der SPD aus

Schwere Niederlage für die Bürgermeisterkandidatin Michaela Wiezorek -